Israel: Gesetz zu Amtsenthebung tritt später in Kraft

Eine Gesetzesänderung, die in Israel die Amtsenthebung eines Regierungschefs erschwert, soll erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Das entschied das oberste Gericht in Jerusalem in einem Urteil, das gestern veröffentlicht wurde.

Sechs von elf der Richter waren für eine solche Verschiebung. Zur Begründung hieß es, das Gesetz sei eindeutig auf eine bestimmte Person zugeschnitten. Das Parlament habe daher mit der Billigung der Gesetzesänderung seine Autorität missbraucht.

Es hatte im März entschieden, dass für die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten künftig eine Dreiviertelmehrheit erforderlich sein soll. Die Änderung war besonders umstritten, weil sie als persönlich auf Regierungschef Benjamin Netanjahu und dessen Bedürfnisse zugeschnitten gilt.

Vorwürfe gegen Netanjahu

Ihm wird vorgeworfen, er wolle sich damit gegen eine Amtsenthebung schützen. Gegen den 74-Jährigen läuft seit längerer Zeit ein Korruptionsprozess. Die Opposition hatte das neue Gesetz als „unanständig und korrupt“ verurteilt.

Laut der Gesetzesänderung wäre die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten nur wegen psychischer oder anderer Gesundheitsgründe möglich. Damit sollte eine Einflussnahme des höchsten Gerichts bzw. der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.