Regierung will Kostenersatz für Volksbegehren reformieren

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich für eine Reform des Volksbegehrengesetzes ausgesprochen, um Missbrauch zu verhindern. „Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegenüber dem „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe). Auch die Grünen seien für eine Reform des Kostenersatzes.

Konkret geht es bei den Reformbestrebungen darum, eine mögliche missbräuchliche Verwendung des demokratischen Instruments aus Geschäftsinteresse zu verhindern. Unterstützung für eine geplante Novellierung des Volksbegehrengesetzes signalisierte laut „Kurier“ auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sowie der Koalitionspartner.

Die grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer sprach sich dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.

Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3.400 Euro an. Im Falle der Erreichung von 100.000 Unterschriften erhalten die Initiatoren des Volksbegehren das Fünffache dieser Gebühren zurück.