Datenschützer Schrems klagt Kreditschutzverein KSV1870

Der Datenschützer Max Schrems hat gegen den Kreditschutzverein von 1870 (KSV1870) eine Beschwerde und eine Anzeige eingebracht. Der Vorwurf: Der KSV1870 mache mit Daten hohe Gewinne zulasten von Privatpersonen.

So erwecke der KSV1870 den Eindruck, Personen müssten für eine Selbstauskunft, die etwa von der Einwanderungsbehörde verlangt wird, bezahlen. Für einen „InfoPass“, den die Kreditschützer auf ihrer Website bewerben, werden 43 Euro verrechnet. Der komme binnen drei Tagen.

Daten über eigene Person müssen gratis sein

Laut Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung habe allerdings jede Person das Recht, die von einem Unternehmen über sie gespeicherten Daten unverzüglich und gratis zu erhalten. Diese Information kann auch bei Behörden wie den Einwanderungsbehörden vorgelegt werden. Der KSV1870 braucht dafür 25 bis 30 Tage Lieferzeit.

In Wien akzeptiere etwa die MA35, nach einer Kritik des Stadtrechnungshofs, eine solche kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Dennoch gaukle der KSV1870 vor, dass nur ein „InfoPass“ vorgelegt werden könnte, begründete der Verein NOYB des Datenschützers die Beschwerde und Anzeige. Die kostenlose Auskunft sei für Laien nur schwer zu finden, monieren die Datenschützer. Der KSV verteidigte seine Vorgehensweise.

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Auch AKV bietet Selbstauskunft

Auch auf der Website des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV) gibt es ein kostenpflichtiges Angebot: Eine Selbstauskunft kostet 35 Euro und kann persönlich abgeholt werden. Die Selbstauskunft gemäß Artikel 15 der DSGVO werde innerhalb von vier Wochen zugestellt, wie beim KSV1870 ist dabei vermerkt: „Diese Auskunft ist nicht zur Vorlage an Dritte bestimmt.“

Da die MA35 auf die Dienste des KSV1870 und nicht auf jene des AKV verweisen, habe man sich bei der Beschwerde und der Anzeige auf den KSV1870 beschränkt, teilten die Datenschützer auf Anfrage mit. Alleine die MA35 verzeichne jährlich über 114.000 Behördengänge.

Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft werde erst bei Bestellung aus externen Quellen zusammengestellt. Dafür entstünden dem Unternehmen Kosten und Aufwände, begründete der AKV den Vermerk auf der Website des Unternehmens. Damit seien der kostenpflichtige und der kostenlose Datenauszug nicht miteinander vergleichbar, so der AKV.