Kritik an Regierungsplänen zu Volksbegehren

An den Plänen der Regierungsparteien für eine Reform des Volksbegehrengesetzes gibt es heftige Kritik. Die FPÖ sieht darin einen „schwarz-grünen Angriff auf ein zentrales direktdemokratisches Instrument“. Vielmehr brauche es einen Ausbau der direkten Demokratie, so die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst in einer Aussendung.

Konkret geht es darum, eine mögliche missbräuchliche Verwendung des demokratischen Instruments aus Geschäftsinteresse zu verhindern. Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3.400 Euro an. Im Falle der Erreichung von 100.000 Unterschriften erhalten die Initiatoren des Volksbegehrens das Fünffache dieser Gebühren zurück.

FPÖ gegen Gebühren, NEOS für „Augenmaß“

Fürst fordert, die Gebühren komplett zu streichen und den Kostenersatz in seiner aktuellen Höhe beizubehalten. Denn Bürger und Bürgerinnen, die Volksbegehren auf den Weg bringen, dürften nicht „auf dem vollen finanziellen Risiko sitzen bleiben und bestraft werden“.

NEOS zeigte sich dagegen gesprächsbereit für einen Reformprozess, aber mit „Augenmaß“. Es sei wichtig und richtig, Missbrauch zu verhindern, aber es brauche auch weiterhin „einen angemessenen Kostenersatz“, so NEOS-Vizeklubchef Nikolaus Scherak laut Aussendung.

Es dürfe für die Initiatorinnen und Initiatoren kein Minusgeschäft sein, „denn Volksbegehren sind ein wichtiges demokratisches Instrument, das nicht durch einen zu niedrigen Kostenersatz unterwandert werden darf“.

„Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig“, sagte hingegen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegenüber dem „Kurier“. Die grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer sprach sich dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.