Integrationsprojekte: Künftig „Werteklausel“ bei Förderung

Eine Förderung von Integrationsprojekten gibt es künftig nur noch mit „Werteklausel“. Eine solche wird in die Verträge mit den jeweiligen Projektbetreibern aufgenommen, wie Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) heute mitteilte. Sie enthalte die Verpflichtung, dass sich alle Teilnehmer an „österreichische Werte“ halten, hieß es. Klargestellt werde etwa, dass keine antisemitischen Aussagen geduldet würden.

Im Rahmen der nationalen Integrationsförderung werden laut Raab alle zwei Jahre Mittel an österreichische Integrationsprojekte vergeben. Seit Kurzem stehe fest, welche Projekte 2024 und 2025 unterstützt würden. Es seien 84 Projekte aus allen Bundesländern. Die Gesamtfördersumme wurde mit 17,1 Mio. Euro beziffert.

Integration auf Arbeitsmarkt „essenziell“

Die ausgewählten Projekte sollen „aktuellen Herausforderungen“ im Integrationsbereich begegnen, hieß es. Ein wichtiger Schwerpunkt liege auf Projekten, die die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf dem Arbeitsmarkt unterstützen und einen raschen Arbeitseinstieg fördern.

Auch für Projekte in der Pflege und Betreuung bzw. für solche mit Maßnahmen zur Sensibilisierung gegen Extremismus, Radikalisierung und Antisemitismus würden Mittel bereitgestellt. Gefördert werden auch Vorhaben im Bereich der Deutschförderung oder Lernunterstützung für Kinder und Jugendliche.

Für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern sei es essenziell, dass sie so rasch wie möglich auf dem Arbeitsmarkt integriert würden, auch wenn sie nur geringe Deutschkenntnisse hätten, so Raab. „Mit der neuen Werteklausel wollen wir möglichen aktuellen Entwicklungen erst gar keinen Platz bieten, denn bei antisemitischen Äußerungen gilt für uns null Toleranz, vor allem auch im Integrationsbereich.“