Fahrplan für Abschaffung des Amtsgeheimnisses steht

Ende Jänner soll der Nationalrat über das Informationsfreiheitsgesetz abstimmen. Das bestätigte SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried gegenüber ORF.at. Zuletzt hatte die SPÖ signalisiert, der ÖVP-Grünen-Koalition die nötige Mehrheit zu geben. Im Gegenzug wird der Gesetzesentwurf noch geändert. Dieser Abänderungsantrag liegt nun vor.

Konkret soll die Regierungsvorlage von Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) samt den geplanten Änderungen am 15. Jänner einem Expertenhearing im Verfassungsausschuss unterzogen werden. Wenige Tage später werde der Verfassungsausschuss erneut zusammentreten, um das Gesetz zu beraten, sagte der zuständige Ausschussobmann Leichtfried.

Die nächste Sitzung des Nationalrats findet dann am 31. Jänner statt. Mit den Stimmen der SPÖ hat die ÖVP-Grünen-Koalition die nötige Verfassungsmehrheit, um das Gesetz beschließen zu können. In Kraft treten wird das Gesetz Mitte 2025.

Doch noch viele Änderungen

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor. Wer anfragt, soll – mit wenigen Ausnahmen – Auskunft bekommen. Auch müssen Informationen von „allgemeinem Interesse“ von staatlichen Organen künftig „proaktiv“ veröffentlicht werden. Das gilt allerdings nicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohner und Einwohnerinnen.

ÖVP und Grüne hatten mit der SPÖ wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit bis zuletzt über Änderungen verhandelt. Ein „gesamtändernder Abänderungsantrag“, datiert mit 3. Jänner, liegt ORF.at vor. Darin wird etwa der Kreis der Organe, die informationspflichtig sind, ausgeweitet. Auch der Nationalrat und der Bundesrat müssen proaktiv Informationen veröffentlichen.

Als Verhandlungserfolg wertet die SPÖ etwa, dass die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung ausgeweitet werden. Die Gründe, warum Regierungsmitglieder Antworten auf parlamentarische Anfragen verweigern können, wurde auf vier beschränkt. Ein umstrittener Passus des Regierungsentwurfs, der als Behinderung der Medienarbeit interpretiert worden ist, wurde gestrichen.