Ungarns Präsidentin blockiert „Schlossgesetz“

Die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novak hat beim Verfassungsgericht ihr Veto gegen ein neues Gesetz eingelegt, das Ende Dezember mit der Zweidrittelmehrheit der rechtsnationalen Regierungspartei FIDESZ verabschiedet worden war.

Das in Ungarn als „Schlossgesetz“ bekannte Vorhaben soll die kostenlose Übertragung des Eigentums oder der Verwaltung unter anderem von staatlichen Schlössern und Burgen samt Mobiliar an juristische und damit auch Privatpersonen ermöglichen.

Novak begründete ihren Antrag auf Normenkontrolle damit, dass das Gesetz eine Übertragung in Privateigentum ermögliche, ohne Garantieregelungen für den entsprechenden Schutz des nationalen Vermögens umfassend festgelegt zu haben. Das Verfassungsgericht werde noch im Jänner über das „Schlossgesetz“ verhandeln, berichteten Medien.

Minister erzürnt

Der zuständige Minister für Bauwesen, Janos Lazar, attackierte die Staatspräsidentin. Diese habe entweder den Gesetzestext nicht verstanden oder wolle sich „Pluspunkte“ bei den Gegnern des Gesetzes sichern.

Laut Lazar ermöglicht das neue Gesetz die Einbeziehung von Privatkapital in die Wahrung und Erhaltung von wichtigen Denkmälern, wozu der Staat nicht in der Lage sei. Der Minister ersuchte das Verfassungsgericht um eine Anhörung.

Opposition befürchtet Ausverkauf

Die Opposition hatte das Gesetz bereits scharf kritisiert. Laut dem sozialdemokratischen Parlamentsabgeordneten Istvan Hiller ist die Übertragung der Schlösser in Privatbesitz ein unumkehrbarer Prozess.

Der Abgeordnete der Partei Momentum, David Bedö, warf der Regierung laut dem Onlineportal Index.hu vor, sie wolle mit der neuen Regelung die „frisch restaurierten ungarischen Schlösser kostenlos ihren Kumpeln zuspielen“.