DB scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen Lokführerstreik

Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik in Deutschland mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab.

Die Deutsche Bahn kündigte umgehend an, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war.

Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für morgen zu erwarten. Ein Termin stand am Abend noch nicht fest.