Pressekonferenz von Donald Trump
AP/Susan Walsh
Anhörung vor US-Gericht

Trump pocht auf „präsidiale Immunität“

Ein Berufungsgericht in Washington hat sich am Dienstag mit der Frage der Immunität des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump befasst. Konkret geht es um die Frage, ob Trump wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen, auf Bundesebene strafrechtlich verfolgt werden kann oder ob er als Ex-Präsident durch Immunität geschützt ist. Dabei geht es um nicht weniger als die politische Zukunft der USA.

Trump plädierte nach der Anhörung vor dem Bundesberufungsgericht in Washington im Rahmen einer Pressekonferenz einmal mehr für seine präsidiale Immunität. „Ich bin der Meinung, dass man als Präsident Immunität haben muss, ganz einfach“, sagte er im Anschluss an die Anhörung vor den Medien im Waldorf-Astoria-Hotel. „Man kann keinen Präsidenten ohne Immunität haben“, fügte er hinzu. „Als Präsident muss man in der Lage sein, seinen Job zu machen.“

Es handle sich um einen politisch motivierten Fall eines politischen Gegners, so die Überzeugung Trumps. Der Fall schaffe einen „sehr schlechten Präzedenzfall“, sagte er und betonte, er habe „absolut nichts falsch gemacht“. Er bezeichnete den Tag vor Gericht jedoch als einen „sehr guten Tag“ und zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass die Immunitätsklage gewonnen werde.

Trump wiederholte auch die Argumente, die seine Anwälte vor Gericht vorbrachten, und warnte vor den Folgen, die eine strafrechtliche Verfolgung von Präsidenten mit sich bringen würde. John Sauer, ein Anwalt, der Trump vertritt, hatte die Anhörung CNN-Berichten zufolge mit dem Argument eröffnet, dass die strafrechtliche Verfolgung „die Büchse der Pandora öffnen“ würde, „von der sich diese Nation vielleicht nie mehr erholt“.

Gerichtszeichnung mit Donald Trump
AP/Dana Verkouteren
Ex-Präsident Trump wohnte der Anhörung zwar persönlich bei, äußerte sich jedoch nicht

Richter zeigten sich skeptisch

Die Richterinnen und Richter hatten sich am Dienstag skeptisch geäußert, ihr Beschluss stand aber zunächst noch aus. „Sie sagen, ein Präsident könnte Begnadigungen verkaufen, könnte militärische Geheimnisse verkaufen, könnte SEAL Team Six (eine Spezialeinheit der US-Navy für Terrorismusbekämpfung und Geiselbefreiung, Anm.) anweisen, einen politischen Rivalen zu ermorden?“, fragte Richterin Florence Pan Trumps Anwalt Sauer.

Sauer antwortete, wenn das zu den offiziellen Pflichten eines Präsidenten gehöre, müsse er erst vom Kongress angeklagt und seines Amtes enthoben werden, bevor er strafrechtlich verfolgt werden könne. Gegen Trump wurde zweimal ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, aber der Senat hat ihn nicht verurteilt.

Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude
APA/AFP/Roberto Schmidt
Wegen des schlechten Wetters versammelten sich nur vereinzelt Demonstrierende vor dem Gerichtsgebäude

Anklage wegen versuchten Wahlbetrugs

Trump ist in Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Anhänger Trumps hatten am 6. Jänner 2021 das Kapitol in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt und akzeptiert seine Niederlage bis heute nicht. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Trump und sein Team behaupten, dass das Vorgehen des Republikaners nach der Präsidentenwahl 2020 zu seinen offiziellen Pflichten als Präsident gezählt habe. So gehörten Erklärungen zu Wahlen in den Verantwortungsbereich des Präsidenten. Trumps Anwälte sagten vor Gericht außerdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall.

Sturm auf das Kapitol am 6. Jänner 2021
Reuters/Stephanie Keith
Bei dem Sturm auf das Kapitol am 6. Jänner 2021 starben fünf Menschen

Staatsanwaltschaft: Präsident steht nicht über Gesetz

Das Team von Sonderermittler Jack Smith forderte das Gericht auf, den Antrag des Ex-Präsidenten abzulehnen. „Der Präsident hat eine einzigartige verfassungsmäßige Rolle, aber er steht nicht über dem Gesetz“, sagte Ermittler James Pearce aus dem Team Smiths.

Vor einigen Wochen hatte bereits die zuständige Richterin in dem Verfahren einen entsprechenden Antrag abgelehnt und deutlich gemacht, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den offiziellen Pflichten eines Präsidenten zähle.

Auch das Berufungsgericht deutete nun an, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. „Ich denke, es ist paradox zu sagen, dass seine verfassungsmäßige Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gesetze getreu ausgeführt werden, ihm erlaubt, gegen das Strafrecht zu verstoßen“, zitierte der Sender CNN eine Richterin.

Fall dürfte vor Supreme Court landen

Egal wie das Berufungsgericht entscheiden wird – der Fall dürfte wegen seiner immensen Bedeutung ohnehin am Ende vor dem obersten Gericht der USA landen. Es wäre das erste Mal, dass sich der Supreme Court mit der Frage beschäftigt, ob Ex-Präsidenten Immunität vor Strafverfolgung auf Bundesebene genießen. Das liegt auch daran, dass noch nie zuvor in der Geschichte der Vereinigten Staaten ein ehemaliger US-Präsident wegen strafrechtlicher Vergehen angeklagt wurde.

Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Clinton, Iowa
Reuters/Cheney Orr
Ex-Präsident Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Iowa am 6. Jänner

Von der Entscheidung hängt viel ab. Zum einen steht und fällt damit die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs. Auch für den Wahlkampf ist der Ausgang entscheidend. Trump will nach der Präsidentenwahl 2024 für die Republikaner noch einmal ins Weiße Haus einziehen. Die Vorwahlen für die Kandidatur stehen kurz bevor. Trump führt in parteiinternen Umfragen mit Abstand. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Wahlkampfs zwischen ihm und Amtsinhaber Biden hin.