Google: EuGH-Generalanwältin hält Milliardenstrafe für rechtens

Im Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe wegen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht muss der Internetriese Google mit einem weiteren Rückschlag rechnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) solle die von der Kommission verhängte Strafe über 2,4 Milliarden Euro bestätigen, empfahl EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Dienstag in ihren Schlussanträgen.

Die Empfehlungen der Generalanwältin sind nicht bindend, gelten jedoch als richtungsweisend für die Entscheidung des Gerichtshofs. Google habe „seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste ausgenutzt, um seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst zu begünstigen“, erklärte die Generalanwältin. Das Unternehmen habe seinen eigenen Dienst in den Suchergebnissen oben platziert und Vergleichsportale der Konkurrenz herabgestuft. Damit verstoße Google gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Die EU-Kommission hatte die Geldbuße 2017 nach einer sieben Jahre dauernden Untersuchung und Beschwerden von Vergleichsportalen verhängt. Google war gegen den Beschluss aus Brüssel vor Gericht gezogen, in erster Instanz bestätigte das untergeordnete Gericht der Europäischen Union (EuG) die Strafe. Die endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.