Slowenien beteiligt sich an IGH-Verfahren zu Israel

Slowenien wird sich an einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) über die Rechtmäßigkeit von Israels Besetzung der palästinensischen Gebiete beteiligen, das auf Grundlage einer Resolution der UNO-Generalversammlung von 2022 eingeleitet wurde. Das beschloss die slowenische Regierung heute. Laut Außenministerin Tanja Fajon ist Slowenien eines der wenigen EU-Länder, das an diesem Verfahren aktiv teilnehmen wird.

Die UNO-Generalversammlung hatte den IGH beauftragt, ein Rechtsgutachten zur israelischen Besetzung von palästinensischen Gebieten zu erstellen. Die Anhörungen in diesem Fall beginnen am 19. Februar, Slowenien will dann seine Argumente vortragen.

Aktuell nicht Partei in Verfahren von Südafrika

Die Außenministerin betonte aber, dass sich Slowenien zum jetzigen Zeitpunkt nicht dem Verfahren Südafrikas gegen Israel vor demselben Gericht anschließen wird. Sie reagierte damit auf eine Aufforderung der mitregierenden Linken, deren Abgeordneten die Regierung, als in Den Haag die Anhörung begonnen hat, aufgefordert haben, sich an der Völkermordklage zu beteiligen.

Ljubljana verfolge das Verfahren mit Interesse, in dieser Phase sei es jedoch für kein Land möglich, sich anzuschließen, sagte Fajon. Eine Beteiligung wäre erst später möglich, wenn das Gericht entschieden habe, ob es überhaupt über den Fall berate.