Arbeiter montieren Photovoltaik-Modul
ORF.at/Lukas Krummholz
Energiewende

Weiteres Puzzlestück in Begutachtung

Österreich will die Energiewende schaffen. Zwar liegt das wichtige Klimaschutzgesetz schon seit Monaten auf Eis, aber in den vergangenen Jahren wurden Gesetze beschlossen, um Klimaschutzpläne voranzutreiben. Am Freitag wurde mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ein weiteres Puzzlestück für die Energiewende in Begutachtung geschickt.

Ziel sei, die „Infrastruktur für die Energiewende“ sicherzustellen, die „Rechte zur Eigenversorgung mit Strom“ auszuweiten und einen „flexibleren Netzzugang“ zu schaffen, wie das Energieressort unter Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Freitag mitteilte. Das neue Gesetz auf Bundesebene soll schließlich die neun Landesgesetze ablösen.

Konkret sollen regionale Verteilernetzbetreiber künftig zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet werden. Genehmigen muss diese die Regulierungsbehörde. Damit wären die Verteilernetzbetreiber gezwungen, „aktiv und vorausschauend zu planen“, hieß es aus dem Ministerium.

Mehr Transparenz geplant

Außerdem soll ein „flexibler Netzzugang“ geschaffen werden, damit Sonnen- und Windkraftwerke schneller ans Netz kommen. Das bedeutet: Möchte etwa eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeisen, muss das dem Entwurf zufolge künftig über einen gewissen Zeitraum ermöglicht werden – „auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisung garantiert werden kann“.

Die Veröffentlichung verfügbarer Netzkapazitäten durch den Netzbetreiber soll für mehr Transparenz sorgen. Auch die Rechte der Endkundinnen und -kunden sollen gestärkt werden – allen voran jener Verbraucherinnen und Verbraucher, die Eigenversorgung, Energiegemeinschaften und Direktabnahmeverträge nutzen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Teilnahme an sogenannten Energiegemeinschaften künftig nicht mehr durch Lieferanten unterbunden werden kann. Verträge, wonach der gesamte Energiebedarf während der Laufzeit ausschließlich über einen Lieferanten zu decken ist, sollen durch ein Diskriminierungsverbot nicht mehr möglich sein.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
APA/Roland Schlager
Das Ministerium von Gewessler schickte den Entwurf am Freitag in Begutachtung

Gesetz betrifft Länder: Zweidrittelmehrheit nötig

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Direktleitungen zwischen Erzeugungslage und Verbrauchern ist ebenfalls geplant. Es sollen „Direktleitungen künftig auch Energie für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage transportieren“ dürfen und „Überschusseinspeisungen über die Kundenanlage in das öffentliche Netz ermöglichen“, so das Ministerium. Das sei bisher nur eingeschränkt möglich gewesen.

Die Begutachtungsfrist ist für sechs Wochen angesetzt. Weil das Thema Energie in Österreich eine Ländermaterie ist, braucht das ElWG eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. „Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich“, betonte Gewessler. „Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau.“

Für ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher ist der „rasche Ausbau der Energieinfrastruktur entscheidend für Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten“. Das Gesetz schaffe einen „klaren zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen“.