Bericht: Neue psychiatrische Expertise zu Inzestfall Amstetten

Im Zusammenhang mit dem im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. liegt offenbar eine neue psychiatrische Expertise vor. Einem „Kronen Zeitung“-Bericht von gestern zufolge attestiert die Sachverständige Heidi Kastner dem 88-Jährigen, dass von ihm aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu komme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze.

In Betracht kommen könnte anhand des Gutachtens eine Verlegung des Mannes – er hat inzwischen seinen Namen geändert – in den Normalvollzug. Dieser Schritt war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte.

Der Mann wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.