Vollspaltenböden: Totschnig gegen zu kurze Übergangsfristen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufgehoben. Die Regierung ist nun am Zug, das Gesetz zu reparieren. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erklärte gestern im ZIB2-Interview, dass man generell an einer Übergangsfrist festhalten wolle, über die angedachte Länge dieser wollte er sich jedoch nicht äußern.

Man habe gesehen, dass sehr viel Unsicherheit in den Betrieben herrsche, und brauche daher Planungs- und Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern. „Wir lesen es so: Der Verfassungsrichter sagt, man soll auf den Tierschutz zugehen. Aber er sagt natürlich auch, man soll entsprechende Zeiten einräumen für die Betreiber, für die Schweinebauern, für die Bauernfamilien.“

Wenn man die Übergangsfristen zu sehr verkürze, dann führe es dazu, dass man keine heimische Produktion mehr habe – „da geht’s dann wirklich um das österreichische Schnitzel“. Auch beim Verbot der Käfighaltung von Legehennen seien Übergangsfristen eingeräumt worden. „Man muss einfach realistisch bleiben“, so Totschnig. „Wir gehen voraus als Österreich, im Bereich des Tierwohls in der Schweinehaltung“, damit müsse man sich auch am EU-Binnenmarkt beweisen. Wenn man den Wettbewerbsdruck zu sehr erhöhe, „dann kommt ausländisches Fleisch aus einer Haltung, die möchte man lieber nicht sehen“.