Kunstmuseum Basel lehnt Rückgabe von Rousseau-Bild ab

Das Kunstmuseum Basel führt Gespräche über eine Entschädigung wegen des Kaufes des Gemäldes „La muse inspirant le poete/Apollinaire et sa muse“ von Henri Rousseau (1909).

1940 hatte das Museum das Werk der Gräfin Charlotte von Wesdehlen abgekauft. 2021 nahmen Anwälte eines Anspruchstellers Kontakt auf: Der Hintergrund des Ankaufes solle überprüft werden. Die Kunstkommission des Museums habe nun eine Restitution abgelehnt, befürworte jedoch Verhandlungen, hieß es heute.

Ein Anspruch sei nicht gegeben, doch führe man Gespräche über eine „gerechte und faire Lösung“ und strebe eine Vergleichslösung an.

La muse inspirant le poète
Public Domain

Charlotte von Wesdehlen (1877–1946) war eine aus Deutschland eingebürgerte Schweizerin jüdischer Herkunft, die ihre Heimatstadt Berlin aufgrund der NS-Verfolgung verlassen musste. Sie verkaufte das Werk, weil sie für ihren Lebensunterhalt in der Schweiz Geld benötigte, zu einem „schandbar billigen Preis“, wie es Georg Schmidt, der damalige Direktor des Kunstmuseums Basel, nannte.

Der Begriff „Fluchtgut“ wurde als Unterscheidung von „Raubkunst“ eingeführt, könne aber in manchen konkreten Fällen Ansprüche auf Rückgabe begründen, so eine Medienmitteilung. „Eine solche Ausnahme ist laut Kunstkommission und Kunstmuseum im vorliegenden Fall weder ersichtlich noch begründet“, hieß es.

Das Museum werde nach dem Ende der laufenden Ausstellung „Matisse, Derain und ihre Freunde“ bei der Reintegration des Bildes in die Sammlung im Hauptbau mittels Hinweisschild und QR-Code auf die Herkunft des Kunstwerkes aufmerksam machen. Eine finanzielle Entschädigung in „angemessener“ Höhe werde angestrebt.