Hochschulpaket bringt Neuerungen

Fachhochschulen (FH) sollen sich künftig auch „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ nennen dürfen. Das sieht das in der Vorwoche in Begutachtung geschickte neue Hochschulrechtspaket der Regierung vor, das auch die Neuregelung der Lehrerausbildung umfasst. Außerdem sollen die Kurzzeitmobilität gefördert und durch die Einführung von „Microcredentials“ auch erstmals die Anerkennung von nonformalem Lernen ermöglicht werden.

Vereinheitlicht werden darüber hinaus die Regelungen zur wissenschaftlichen und künstlerischen Integrität wie Plagiate und Missbrauch von künstlicher Intelligenz (KI) für die einzelnen Hochschultypen.

Verantwortlich für die Sicherstellung seien nach wie vor die Hochschulen, so ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek gestern. Gesetzlich vorgegeben wird, dass die Einrichtungen das in ihren Satzungen zu regeln haben – konkrete technische Vorgaben gibt es nicht. Im Zuge von Akkreditierungs- bzw. Qualitätssicherungsverfahren soll aber überprüft werden, dass entsprechende Strukturen und Instrumente etabliert wurden. „Die Hochschulen werden gut daran tun, ein internes Prüfsystem zu etablieren“, meinte die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger.

Die Änderungsvorschläge sind gemeinsam mit jenen für die Lehrerausbildung bis 21. Februar in Begutachtung.