Arbeiter beim Schweißen
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Metaller-KV

150 Betriebe wollen weniger zahlen

Mitentscheidend für den Durchbruch in den Metaller-KV-Verhandlungen Anfang Dezember ist die Einigung auf eine Wettbewerbsklausel gewesen. Diese sollte Unternehmen in Schwierigkeiten Ausnahmen von der Lohn- und Gehaltserhöhung ermöglichen. 150 Betriebe der Metallbranche wollen davon Gebrauch machen, hieß es am Mittwoch von Gewerkschaftsseite. Das betreffe rund 45.000 Beschäftigte.

Das wäre ein knappes Viertel aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Branche. Der größte Anteil mit 32.000 möglicherweise von der Klausel betroffenen Beschäftigten in rund 120 Betrieben liegt beim größten Branchenverband der Metaller, dem Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI). Bei der KV-Einigung Ende vergangenen Jahres wurde eine mit 400 Euro gedeckelte Ist-Erhöhung um zehn Prozent vereinbart. Das bedeutet im Schnitt ein Plus von 8,6 Prozent.

Mit der von den Sozialpartnern vereinbarten Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel können Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen hohen Personalkostenanteil haben, die vereinbarten KV-Erhöhungen in zwei Stufen auf 8,5 Prozent oder auf sieben Prozent reduzieren.

Letztentscheidung bei Sozialpartnern

Bis Ende Februar sollen für die Anwendung der Wettbewerbsklausel Lösungen auf betrieblicher Ebene im Detail verhandelt werden. Es gebe „vielschichtige Modelle“ für diesen Interessenausgleich, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE, Reinhold Binder, im Ö1-Mittagsjournal. So könne etwa der entfallende Teil der Erhöhung in Form von zusätzlicher Freizeit oder durch Prämien ausgeglichen werden.

Welche Unternehmen tatsächlich von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können, ist letztlich Sache der Sozialpartner. Sie entscheiden Anfang April, ob die Unternehmen die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Die Sozialpartner haben ein „umfassendes Ablehnungsrecht“, sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein oder keine bzw. ungenügende Ausgleichsmaßnahmen ergriffen worden sein, hieß es von der Gewerkschaft PRO-GE gegenüber ORF.at.

Die beiden Chefverhandler der Arbeitnehmerseite, Binder und Karl Dürtscher (GPA), sahen nach der Einigung auf die Klausel das Ziel dieser „Härtefallregelung“ darin, Beschäftigung zu sichern und „jene Unternehmen zu unterstützen, die derzeit sehr große wirtschaftliche Herausforderungen haben“. Im Herbst soll sie neu verhandelt werden.

Fachverband: Flexibilität für Unternehmen

Die Klausel gebe den Unternehmen Flexibilität, auf die jeweilige Wettbewerbssituation zu reagieren, und den Beschäftigten mehr betriebliche Mitsprache, sagte FMTI-Obmann Christian Knill in einer Aussendung am Mittwoch. „Leider haben sich unsere Befürchtungen, die wir zum Start der KV-Verhandlungen im Herbst 2023 geäußert haben, bewahrheitet“, so Knill. Die Rezession setze sich in der Branche fest. „Wir befinden uns in einer strukturellen Nachfragekrise.“

Grafik zeigt die Lohnabschlüsse in Relation zur Inflation seit 2017
APA/Statistik Austria

Rückgang in Industrie beschleunigt

Das Tempo des Rückgangs habe sich beschleunigt, hieß es vom Fachverband. Auch der Ausblick für das aktuelle Jahr ist pessimistisch, wie aus einem Konjunkturtest des WIFO hervorgehe. 43 Prozent der Unternehmen hätten gemeldet, dass die Produktion im Schlussquartal 2023 gesunken sei, im Oktober 2023 hätten das rund 36 Prozent gemeldet. In der Metallwarenindustrie sinke die Produktion noch stärker als im Maschinenbau.

Metaller-KV: Sonderregelung für Unternehmen

Bei den Metallern gibt es erstmals eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, denen es wirtschaftlich schlecht geht. Diese müssen weniger zahlen, als im KV-Abschluss vorgesehen ist.

Auch die Produktionsaussichten seien weiterhin negativ. Fast ein Drittel der Unternehmen erwarte weitere Rückgänge in den nächsten drei Monaten. Nicht einmal ein Zehntel rechnete mit einer Steigerung der Produktion.

Die im Vergleich zu Deutschland um zwei Prozentpunkte höhere Inflation in Österreich und die damit verbundenen höheren Lohnsteigerungen sowie gestiegene Energiekosten seien ein „giftiger Cocktail“, warnte Knill. Angesichts dieser Situation sieht er die Wettbewerbsklausel „vor einer Bewährungsprobe“.