Wolfsabschüsse: EU-Generalanwältin stützt Tierschützer

Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfes in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Tierschützerinnen und Tierschützer. Dass einige Länder vom strengen Schutzregime des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hielt sie in ihrem Schlussantrag heute fest. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht an ihre Meinung gebunden, folgt ihr aber in der Mehrheit der Fälle.

2022 hatte die Tiroler Landesregierung den Wolf 158MATK zum Abschuss freigegeben. Mehrere Umweltschutzorganisationen gingen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. Im Zuge dessen trat das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) vor gut einem Jahr mit vier Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH heran.

Die meisten Länder, die von den Schutzbestimmungen der Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, hätten diese Ausnahme während ihrer Beitrittsgespräche mit der EU ausgehandelt, führt die EU-Generalanwältin Tamara Capeta aus. Diese Möglichkeit wäre auch Österreich offengestanden, das Land habe das aber nicht getan. Tirol argumentierte hier, dass es zum Zeitpunkt des österreichischen EU-Beitritts hierzulande keine Wölfe gegeben habe. Das stelle aber keine Ungleichbehandlung dar, so Capeta. Ziel der Richtlinie sei ja ausdrücklich die Rückkehr des Wolfes.

Der Europäische Gerichtshof urteilt nicht in einem bestimmten Fall, sondern beantwortet Fragen zur Interpretation des EU-Rechts. Im konkreten Fall muss das Tiroler Landesverwaltungsgericht entscheiden.