Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro

Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der Europäischen Union künftig verboten. Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedsstaaten einigten sich heute auf EU-weite Vorschriften gegen Geldwäsche, die Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen stopfen sollen. Händler von Luxusgütern müssen demnach zudem die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die Behörden melden.

Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine. Der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten gilt als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa.

Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Mio. Euro strenger überwachen.

Strengere Anti-Geldwäsche-Regeln für Kryptowährungen, Banken, Oligarchen und Fußballvereine seien „längst überfällig“, betonte der Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen stopfe die nationalen Schlupflöcher. Dem Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedsstaaten noch formal zustimmen.