Kombilohnmodell: Neue Anreize durch Reform

Um Anreize für mehr Arbeitszeit zu schaffen und einen Einstieg in den Job attraktiver zu gestalten, haben heute ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher und das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Reform der Kombilohnbeihilfe vorgestellt. Die Kombilohnbeihilfe existiert bereits seit 2006. Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot, das sich bisher vor allem an Langzeitarbeitslose richtete.

Die Förderung funktioniert etwa folgendermaßen: Personen, die in einen neuen Job einsteigen, erhalten für maximal zwölf Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen. Dieser beträgt 30 Prozent des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegeldes. Voraussetzung ist, dass man schon sechs Monate beim AMS arbeitslos gemeldet war. Auch mussten Betroffene ein Arbeitsverhältnis im Ausmaß von 20 Wochenstunden annehmen.

Schwelle steigt auf 30 Stunden mit 55 Prozent

Diese Bestimmungen würden nun angepasst, wie Kocher sagte. Die Schwelle für die Förderung steige von derzeit 20 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden, der Zuschuss fällt mit 55 Prozent höher aus. Es gehe bei der Neuerung darum, die Beihilfe für einen breiteren Personenkreis interessant zu machen und damit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beizutragen. Außerdem soll vulnerablen Gruppen beim Einstieg in die Arbeitswelt geholfen werden.

Für Personen mit gesetzlich festgestellter Behinderung und Menschen mit Betreuungspflichten werde das bestehende 20-Stunden-Modell weiter verfügbar sein, wie Kocher versicherte. Für sie werde es sogar eine Erleichterung geben, indem die bisherige Regelung zur sechsmonatigen AMS-Vormerkung als Anspruchsvoraussetzung entfällt.

Kritik von AK, Wirtschaft erfreut

Die geschätzten Kosten für das Arbeitsmarktservice im Jahr 2024 bezifferte AMS-Vorständin Petra Draxl mit 24, 25 Millionen Euro nach 18 Millionen im Jahr 2023. Gewährt wurden zuletzt rund 5.800 Zuschüsse, für heuer rechne sie mit 8.000 Fällen, so Draxl. Die neuen Regeln, die bereits im AMS-Verwaltungsrat beschlossen wurden, gelten ab 1. Juni.

Die Arbeiterkammer (AK) sprach von einem „falschen Weg“. Laut ÖGB wird nur der Niedriglohnsektor gestärkt. Positiv sieht man den Vorstoß indes vonseiten der Wirtschaft. „Höhere Arbeitszeiten müssen sich in den Geldbörsen der arbeitenden Menschen bemerkbar machen“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKO). Die Industriellenvereinigung (IV) stieß ins selbe Horn.