Signa-Logo auf einer Absperrung
IMAGO/Michael Gstettenbauer
Bericht

Signa verschob vor Insolvenz 300 Mio. Euro

Aufrüttelnde Enthüllungen zur Signa-Gruppe haben am Donnerstag Recherchen der „Financial Times“ zutage gebracht: Laut dem Blatt verschob das Tochterunternehmen Signa Development vor dem Insolvenzreigen noch mehr als 300 Millionen Euro an zwei Unternehmen, die von Rene Benkos Familie kontrolliert werden.

Die Signa Development habe 125 Millionen Euro an die Laura Finance Holding GmbH und weitere 190 Millionen Euro an die Laura Holding GmbH verliehen, so die Zeitung, die sich dabei auf Finanzunterlagen bezieht.

Gesellschafter der Laura Holding ist die nach Benkos Tochter benannte Laura Privatstiftung mit 42,1 Prozent. Stifter sind hier Benko und seine Mutter Ingeborg. 34,9 Prozent an der Laura Holding entfallen auf die Ameria Invest, an der unter anderem wiederum die Laura Holding mit 34,9 Prozent beteiligt ist. Die Laura Finance Holding wiederum ist im Besitz der Laura Holding.

Zusätzlich zu den Zahlungen an die Laura-Gesellschaften überwies Signa Development Hunderte von Millionen Euro an andere Unternehmen der Signa-Gruppe. Laut der Insolvenzerklärung von Signa Development rechne der Verwalter nicht damit, dass er etwas zurückbekommt, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA.

Entzug der Eigenverwaltung

Während Benko weiterhin abgetaucht ist, gehen die Bemühungen um die Sanierung der maroden Unternehmen weiter. Am Donnerstag beantragte die Muttergesellschaft Signa Holding am Wiener Handelsgericht den Entzug der Eigenverwaltung. Wenig später wurde das auch genehmigt. Ursprünglich hatte die insolvente Gesellschaft am 29. November ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt, es wurde am selben Tag am Handelsgericht Wien eröffnet.

Nun aber wird die Änderung mit den laufenden Verfahren der Tochtergesellschaft Prime und Development begründet. Die Holding ist an diesen maßgeblich beteiligt. Nachvollziehbare Informationen aus diesen Verfahren seien nötig, nun könne man weitere Entwicklungen bei den beiden Töchtern abwarten, heißt es im Antrag. Der Sanierungsverwalter der Holding, Christof Stapf, übernimmt damit auch die Geschäftsführung der Holding. Die bisherigen Geschäftsführer Marcus Mühlberger und Christoph Stadlhuber bleiben an Bord.

Die Sanierungsplan-Tagsatzungen der Töchter sind für den 18. März angesetzt – für einen Sanierungsplan der Signa Holding zu spät. Durch den gewünschten Verfahrenswechsel entfällt der Zeitdruck. Als neuer Termin für die Tagsatzung ist statt Mitte Februar der 29. April anberaumt.

Drei Phasen

Bis dahin gingen die drei von Stapf organisierten Phasen weiter: Die operative Redimensionierung sei weitgehend abgeschlossen, die Verwertung von Assets, etwa der Verkauf von Inventar, sei teils abgeschlossen. Schließlich laufe auch noch die Strukturierung des Sanierungsplans.

Signa Holding: Sanierung ohne Eigenverwaltung

Die Sanierung der Signa Holding dürfte demnächst zur Gänze in die Verantwortung des Insolvenzverwalters Christof Stapf wechseln. Bisher hat die Muttergesellschaft die Sanierung in Eigenverwaltung durchgeführt. Am Donnerstag hat das Unternehmen beim Handelsgericht den Wechsel in ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.

Ob die Gläubiger die Leidtragenden sein werden, bleibt vorerst abzuwarten. Bei einem Verfahren mit Eigenverwaltung muss ihnen eine Quote von mindestens 30 Prozent angeboten werden, bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung sind es mindestens 20 Prozent der Forderungen, die im Rahmen des Verfahrens bedient werden müssen. Die derzeit angebotenen 30 Prozent wurden aber nicht zurückgezogen, teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) in einer Aussendung mit.

Wie die Quote schließlich aussehen wird, entscheiden die Verhandlungen über den Sanierungsplan. Laut Insolvenzantrag belaufen sich die Passiva der Holding auf 5,26 Milliarden Euro, wovon allerdings nur rund 252 Millionen Euro besichert sind.

KSV: Handelsgericht wird zustimmen

Die Sanierungsbestrebungen blieben nach wie vor aufrecht, so Karl Heinz Götze vom KSV1870. Große Folgen für das Insolvenzverfahren dürfte der Entzug der Eigenverwaltung nicht haben, „da bereits seit Eröffnung des Sanierungsverfahrens sämtliche Handlungen der Schuldnerin in engster Abstimmung mit dem Sanierungsverwalter erfolgten“, so Götze.