Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80-jährigen US-Autorin E. Jean Carroll gegen Trump. Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches. Trump teilte auf seinem Onlinenetzwerk Truth Social mit, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Carroll wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein „Typ“.
Wegen verleumderischer Kommentare erneut geklagt
Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll in dem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (rund 4,7 Mio. Euro) zugesprochen.
Weil sie nachfolgende Kommentare von Trump ebenfalls als verleumderisch ansah, klagte Carroll anschließend erneut. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses gab Richter Lewis Kaplan ihr recht und entschied, dass weitere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau zahlen muss. Carroll verlangte mehr als zehn Millionen Dollar.
Richter drohte Trump mit Ausschluss
Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten, dem er komplett ferngeblieben war – mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter mit Ausschluss gedroht hatte.
Am Donnerstag wählte Trump vor Gericht dann ungewohnt milde Worte, wohl unter anderem deshalb, weil der Richter ihn aufgrund vorhergehender Ausfälligkeiten angewiesen hatte, nur mit Ja oder Nein zu antworten. Er habe Carroll nie verletzen wollen, so Trump.
„Ich wollte nur mich selbst, meine Familie und ehrlich gesagt auch die Präsidentschaft verteidigen“, sagte Trump übereinstimmenden Medienberichten zufolge, als er rund fünf Minuten von den Anwälten beider Seiten befragt wurde. Zudem betonte der Ex-Präsident, dass er Carrolls Anschuldigungen zurückweise. Trumps Anwälte hatten außerdem erneut eine Einstellung des Verfahrens gefordert, die Richter Kaplan ablehnte.
„Er hat meinen Ruf zerstört“
Auch Carroll war am Donnerstag zu Wort gekommen. Trump habe sie sexuell missbraucht, gelogen „und er hat meinen Ruf zerstört“, sagte die Kolumnistin und Autorin. „Früher war ich einfach als Journalistin bekannt, und jetzt bin ich als Lügnerin, Betrügerin und Verrückte bekannt.“ Sie zitierte damit Beleidigungen, die Trump ihr gegenüber ausgesprochen hatte.
Wegen mehrerer Krankheitsfälle war der Prozess am Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils vertagt worden. Am Mittwochabend veröffentlichte Trump eine Salve von 37 verbalen Attacken gegen Carroll auf Truth Social, um sie zu verleumden und die Glaubwürdigkeit ihrer Beweise infrage zu stellen.
Wahlkampf im Gerichtssaal
Trotz diverser Gerichtsverfahren gilt der 77-Jährige vor der im November anstehenden Präsidentschaftswahl als aussichtsreichster Bewerber der Republikanischen Partei. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen weiteren Fällen vor Gerichten verantworten. Die Gerichtstermine nutzte Trump bisher häufig als eine Art Wahlkampfauftritt.