RH ortet Mängel bei Bankenaufsicht durch FMA und OeNB

Der Rechnungshof (RH) hat die Bankenaufsicht in Gestalt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), der Nationalbank (OeNB) und des Finanzministeriums unter die Lupe genommen und dabei eine Reihe von Mängeln festgestellt.

In Österreich teilen sich grundsätzlich FMA und OeNB die Agenden der Bankenaufsicht. Zuständig für das „fact finding“ – etwa auf dem Wege von Vor-Ort-Kontrollen und Analysen – ist grundsätzlich die Nationalbank. Die FMA als zweite wichtige Säule fungiert als Abwicklungsbehörde und kann in heiklen Fällen beispielsweise die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagen.

Dabei sind FMA und OeNB nur für die Prüfung „kleiner Kreditinstitute“ direkt verantwortlich, für große Banken, die als „systemrelevant“ eingestuft wurden, ist dagegen die Europäische Zentralbank (EZB) als Aufseher zuständig.

Die Prüfer kritisieren unter anderem den Umgang mit Whistleblower-Hinweisen seitens der FMA im Zusammenhang mit einer Prüfung bei einer Bank im Jahr 2015. Außerdem hätte die Aufsicht in diesem Fall schon früher reagieren müssen, heißt es in dem Bericht. Sowohl OeNB als auch FMA hätten die vom Whistleblower aufgeworfenen vermeintlich dubiosen Geschäftspraktiken zwar untersucht, die Anschuldigungen aber nicht bestätigen können, beanstandet der Rechnungshof.