COFAG-U-Ausschuss: VfGH lehnte SPÖ- und FPÖ-Antrag ab

SPÖ und FPÖ sind mit einem Antrag im Zusammenhang mit dem COFAG-Untersuchungsausschuss vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Die beiden Oppositionsparteien wollten Unterlagen von weiteren Gesellschaften des Bundes anfordern.

Da aber nicht genug Abgeordnete, die dazu auch legitimiert waren, den Antrag eingebracht hatten, wurde er vom VfGH abgelehnt, teilte das Höchstgericht heute in einer Aussendung mit.

Im Dezember war der U-Ausschuss „betreffend Zweiklassenverwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss)“ auf Verlangen von SPÖ und FPÖ eingesetzt worden. Der im Geschäftsordnungsausschuss gefasste Beweisbeschluss enthält jene Organe und Gesellschaften, die verpflichtet sind, Akten und Unterlagen vorzulegen.

In dem nun abgelehnten Antrag bezeichneten SPÖ und FPÖ den Beweisbeschluss als nicht hinreichend. Sie wollten weitere Gesellschaften wie die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) umfasst wissen.

Nötiges Viertel an Mandataren verpasst

Da aber sechs antragstellende Abgeordnete auch den – ihnen nicht weit genug gehenden – Beweisbeschluss vom Dezember unterstützt haben, sind sie laut VfGH Teil der beschlussfassenden Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss.

Daher sind diese Abgeordneten nicht legitimiert, einen Antrag an den VfGH zu stellen. Die übrigen 40 Antragsteller wiederum sind weniger als das Viertel der Nationalratsmitglieder, das für einen zulässigen Antrag erforderlich ist. Der VfGH hat den Antrag daher zurückgewiesen, hieß es.