Ex-ÖBAG-Aufsichtsratschef Kern: Keine Zurufe für Schmid

Nach ÖBAG-Aufsichtsrätin Susanne Höllinger wird derzeit Helmut Kern, Ex-Chef des ÖBAG-Aufsichtsrats, als Zeuge im Strafprozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss befragt.

Kern bekleidete laut eigenen Angaben zahlreiche Aufsichtsratsmandate, unter anderem in bwin-Gesellschaften. Kurz habe er erstmals bei einem Treffen im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder bei einem „Österreich-Gespräch“ 2017 kennengelernt. Er sei nicht Mitglied der ÖVP und habe sich auch nicht in einem Wahlkampf für Kurz engagiert, sagte Kern aus.

Helmut Kern
ORF/Patrick Bauer

Erstmals Kontakt mit Schmid hatte Kern laut Aussage nach seiner eigenen Designierung in den ÖBAG-Aufsichtsrat, in Anwesenheit des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP). Gefragt, ob er den Vorsitz übernehmen will, sei er final von Löger worden, nach einem vorbereitenden Gespräch mit dem damligen Kabinettschef von Kurz, Bernhard Bonelli.

Er habe erst kurz vor der konstituierenden Sitzung erfahren, wer noch im Aufsichtsrat sein wird, so Kern auf Fragen des Richters. Er habe gerne den Vorsitz übernommen und auf die Frage Lögers schnell geantwortet. Ihm sei aber wichtig gewesen, unabhängig zu sein. Das habe er allen im Zeitraum tätigen Finanzministern gesagt und auch jeweils seinen Rücktritt bei deren Wechseln angeboten. Magnus Brunner (ÖVP) habe dieses Angebot dann angenommen.

Vorstand „schnell“ bestellt

Die Bestellung von Schmid als Vorstand sei schnell erfolgt, so Kern weiter. Man habe dabei auf „umfangreiche“ Vorarbeiten des Finanzministeriums aufbauen können. Den Ausschreibungstext habe man geringfügig geändert. Schon kurz nach dem ersten Treffen mit Schmid habe dieser ihm gesagt, dass er an dem Vorstandsposten interessiert sei, so Kern.

Die Frage der WKStA, ob die Ausschreibung wirklich „maßgeschneidert“ auf Schmid war, konnte Kern nicht beantworten. Man habe im Aufsichtsrat nicht hinterfragt, wie die Unterlagen zustande gekommen sind, sie seien aber gut gewesen. Seines Wissens nach habe der Ausschreibungstext auf denen von früheren Ausschreibungen basiert.

Im Rahmen der Bestellung seien die Namen der Bewerber bis zur Präsentation der Shortlist im Aufsichtsrat geheim geblieben, bestätigte Kern die Aussage von Höllinger. Er selber sei als Vorsitzender des Nominierungskomitees bei den Hearings dabei gewesen. Zurufe von außen zu Schmid habe es keine gegeben, so Kern.

Dass Namen für die Besetzung des Aufsichtsrats genannt werden, sei nicht ungewöhnlich, dass Siegfried Wold offenbar auch als Chef des Aufsichtsrats, vor allem von Kurz, angedacht war, habe er nicht gewusst. Wie einzelne Mitglieder in den Aufsichtsrat gekommen sind, habe er nicht gewusst.

Verteidigung will Löschung aller Schmid-Chats

Am Ende der Befragung von Höllinger stellte Kurz-Anwalt Otto Dietrich den Antrag, dass alle Daten und damit Chats, die bei Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden, gelöscht oder aus dem Akt genommen werden, oder sie dürften nicht verwendet werden, außer alle Beteiligten werden dazu befragt. Dietrich berief sich dabei auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wies für sich den Antrag auf Löschung ab, die Daten seien rechtmäßig ausgewertet worden, zudem habe das VfGH-Urteil keine Rückwirkung. Der Richter erklärte, morgen darüber zu entscheiden.

Insgesamt drei Zeugen geplant

Ebenfalls befragt wird heute noch Bernd Brünner, ehemaliger Generalsekretär im Bundeskanzleramt. Ein Urteil gibt es in dieser Woche sicher noch nicht, letzter Verhandlungstag ist wohl der 23. Februar.

Kurz wird – wie auch seinem einstigen Kabinettschef Bonelli – von der WKStA vorgeworfen, seine Rolle bei den Postenbesetzungen etwa für den Aufsichtsrat und Vorstand der Staatsholding ÖBAG kleingeredet zu haben. Die Angaben des Ex-Kanzlers widersprechen vor allem jenen des ehemaligen Vorstands der Staatsholding, Schmid, der bereits als Zeuge geladen war. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.