Thailand: Aufregung über Inhaftierung von russischer Band Bi-2

Sieben Musiker der russisch-belarussischen Rockband Bi-2 sind eigenen Angaben zufolge in der vergangenen Woche nach einem Konzert auf der Urlaubsinsel Phuket in Thailand festgenommen und in Einwanderungshaft genommen worden.

Während Medien zunächst berichtet hatten, dass die Musiker nach Russland abgeschoben werden sollten, wurde gestern einer der Bandgründer – Jegor „Ljowa“ Bortnik – nach Israel ausgeflogen, wie die Künstler berichteten.

Einige der Bandmitglieder besitzen einen israelischen Pass. Bortnik verfügt zusätzlich über einen australischen Pass. „Der Rest der Gruppe sitzt immer noch in einem Migrationsgefängnis in einer engen Zelle mit 80 Personen“, schrieb Bi-2 auf Facebook.

Außenansicht des Büros der Einwanderungsbehörde in Bangkok
APA/AFP/Jack Taylor

Band lebt im Exil

Der Band wird vorgeworfen, nicht über die gültigen Dokumente für den Auftritt auf Phuket verfügt zu haben. „Der Grund für die Festnahme waren falsch formulierte Unterlagen der Organisatoren“, teilte Bi-2 in mehreren sozialen Netzwerken mit. Menschenrechtsorganisationen schlugen Alarm, da die Band im Exil lebt.

„Die thailändischen Behörden sollten die inhaftierten Mitglieder von Bi-2 sofort freilassen und ihnen die Weiterreise ermöglichen“, sagte Elaine Pearson, Asien-Direktorin von Human Rights Watch (HRW). „Unter keinen Umständen sollten sie nach Russland abgeschoben werden, wo ihnen wegen ihrer Kritik am russischen Präsidenten Wladimir Putin und Russlands Krieg in der Ukraine eine Verhaftung oder Schlimmeres drohen könnte.“

Die russische Regierung betrachte die Gruppe als Bedrohung für die nationale Sicherheit. „Nach ihrer Inhaftierung in Thailand sagte Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, dass die Gruppe angeblich ‚Terrorismus gesponsert‘ habe, indem sie Russland verurteilt und die Ukraine öffentlich unterstützt habe“, so HRW.

Die thailändische Regierung sollte keines der Bandmitglieder nach Russland abschieben, forderte die Organisation. Bei einer gewaltsamen Rückführung drohten ihnen „höchstwahrscheinlich willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, mögliche Misshandlungen in der Haft, politisch motivierte Strafanzeigen und unfaire Gerichtsverfahren“.