Bericht: Republik stellt Insolvenzantrag gegen Benko

Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hat einem Medienbericht zufolge beim zuständigen Insolvenzgericht am Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Signa-Gründer Rene Benko eingebracht. Vom Landesgericht Innsbruck gibt es nach Angaben von Sprecherin Birgit Fink in der Causa keinen Kommentar. Es handle sich schließlich um ein nicht öffentliches Verfahren, wie Fink laut APA dazu weiter sagte.

Laut „Standard“ (Onlineausgabe) soll sich der kolportierte Antrag unter anderem darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen ist. Zudem wird von der Zeitung auf offene Forderungen der Finanz gegen Benko verwiesen.

Hier sollen den Angaben zufolge seine Steuerberater einen Stundungsantrag gestellt haben. Dem Vernehmen nach soll die Finanz schon einen Rückstandsausweis in Händen halten, der als Begründung für Insolvenzanträge dienen kann.

Was das bei einem Insolvenzantrag anstehende Procedere betrifft, muss das Insolvenzgericht den Antrag zunächst prüfen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass mit dem Insolvenzantrag formal alles seine Richtigkeit hat, wird der Betroffene zu einer Einvernehmenstagsatzung geladen. In der wird er zum Sachverhalt und seiner Vermögenslage befragt – und nach seiner Zahlungsfähigkeit und etwaigen anderen Schulden. Danach fällt das Gericht seine Entscheidung über den Insolvenzantrag, kann der Schuldner bezahlen, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Diese Tagsatzung soll laut „Standard“ aber noch nicht stattgefunden haben.