Ukrainische Klage gegen Russland weitgehend abgewiesen

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat eine Klage der Ukraine von 2017 gegen Russland wegen finanzieller Unterstützung der prorussischen Rebellen in der Ostukraine zum größten Teil abgewiesen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies in seinem Urteil gestern in Den Haag zugleich auch die Klage wegen vermeintlicher Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der Krim weitgehend ab. Die von der Ukraine erhobenen Vorwürfe seien in beiden Fällen nicht ausreichend belegt, erklärte der Gerichtshof.

Die UNO-Richter erklärten aber, dass Moskau gegen eine rechtlich bindende Anordnung von 2017 verstoßen habe. Damals hatte das Gericht beiden Parteien auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern. 2022 hatte Russland dann aber die Ukraine überfallen.

Die Ukraine hatte Russland bereits 2017, also lange vor der russischen Invasion vor zwei Jahren, vor dem Gerichtshof verklagt und sich dabei auf die Konvention zum Verbot der Finanzierung von Terrorismus berufen. Nach Darstellung der Ukraine hatte die Aggression Russlands 2014 im Donbas und auf der ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim begonnen, die Russland bis heute annektiert. Die Richter beurteilten jetzt nur die Ereignisse vor der Invasion von 2022.

Auch Forderung nach Schadensersatz abgewiesen

Die Richter wiesen auch die Forderung nach Schadensersatz für den Abschuss des Passagierfluges MH17 vor fast zehn Jahren ab. Im Sommer 2014 war die Boeing der Malaysia Airlines über umkämpftem Gebiet der Ostukraine von Rebellen mit einer russischen Luftabwehrrakete abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Ein Strafgericht in Den Haag sah es als erweisen an, dass die Rakete aus Russland geliefert worden war.