Fusion zu ÖGK: Parteien offen für Reform von Archivgesetz

Eine Aktenübergabe bezüglich der Fusion der Sozialversicherungsträger an das Staatsarchiv aus dem Jahr 2019 hat eine Debatte darüber entfacht, ob eine Reform des Bundesarchivgesetzes notwendig ist. Im Ö1-Morgenjournal zeigten sich gestern alle Parteien gesprächsbereit. Akten aus der Fusion waren unter der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) als privat markiert und so für 25 Jahre gesperrt worden. Die Grünen wollen diese im Zuge des Untersuchungsausschusses einsehen.

Er wünsche sich eine Verschärfung der gesetzlichen Möglichkeiten, sagte Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer in den U-Ausschüssen. Die grüne Abgeordnete Eva Blimlinger kritisierte, dass auch Akten, die nicht als privat gekennzeichnet sind, für Jahrzehnte unter Verschluss bleiben. Laut Bundesarchivgesetz gibt es für Archivgut eine Schutzfrist von 30 Jahren, erst danach wird es zur Nutzung freigegeben.

Blimlinger drängte außerdem darauf, nicht nur Schriftgut, sondern auch Inhalte von elektronischen Datenträgern oder etwa Voicemails in das Gesetz aufzunehmen, der SPÖ-Abgeordnete Jörg Leichtfried will digitale Kommunikation über WhatsApp oder SMS erfassen.

Die FPÖ zeigte sich einer Änderung gegenüber ebenfalls aufgeschlossen. Yannick Shetty, Fraktionsführer von NEOS in den U-Ausschüssen, will ein „Schredder- und Vertuschungsverbot“ und forderte die Grünen auf, dieses gemeinsam im Bundesarchivgesetz zu verankern.

Mehrkosten statt „Patientenmilliarde“?

Bereits am Vortag hatte Wolfgang Maderthaner, der frühere Leiter des Staatsarchivs, in Ö1 appelliert, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses zum Anlass zu nehmen, das Bundesarchivgesetz zu überarbeiten.

Die Akten seien am 22. Mai 2019, nach dem Rücktritt der Ministerin, direkt an das Staatsarchiv übergeben worden, hieß es aus dem Sozialministerium. Später habe die mit der Ausschreibung der Beratungsleistungen zur Fusion beauftragte Rechtsanwaltskanzlei dem Ressort Verträge und einen Datenträger zum Vergabeverfahren übermittelt.

Letzterer war allerdings nicht mehr auffindbar, als der Rechnungshof die Fusion prüfte. Hartinger-Klein wies in einem Statement alle Schuld von sich und verwies auf die durch die Kanzlei verschickten Unterlagen. „Da dies nach meiner Amtszeit erfolgte, können die Unterlagen nicht durch mich an das Staatsarchiv gegangen sein.“

Statt in Aussicht gestellten Einsparungen von einer Milliarde Euro hat die Fusion laut dem Rechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2022 rund 215 Mio. Euro an Mehrkosten verursacht. 20,5 Mio. Euro wurden etwa in Honorare für Beratungsleistungen investiert. Eine qualitative Bewertung des Angebots und ein Preisvergleich seien unterblieben.