IGH lässt Genozidklage von Ukraine zu

Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat der Internationale Gerichtshof (IGH) eine Klage Kiews gegen Russland weitgehend zugelassen und wird nun ein Hauptverfahren eröffnen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies gestern in Den Haag die meisten Einwände Moskaus gegen das Verfahren zurück.

Im Kern der Klage geht es um die Rechtfertigung Russlands für seinen Überfall auf die Ukraine vor fast zwei Jahren. Moskau hatte die Invasion damit begründet, dass Millionen Menschen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten.

Die Ukraine hatte die Vorhaltungen zurückgewiesen und kurz nach der russischen Invasion das Nachbarland geklagt. Kiew berief sich dabei auf die Völkermordkonvention, Moskau missbrauche diese, hieß es. Kiew hatte auch eine Erklärung des Gerichts gefordert, dass die Ukraine keinerlei Völkermord verübt oder geplant habe.

Russland beantragte, die Klage vollständig abzuweisen. Das wies das Gericht weitgehend ab. Das Gericht hält sich aber nicht für befugt zu entscheiden, ob Russland die Konvention missbraucht hat. Dieser Fall sei nicht von der Konvention gedeckt. Das Weltgericht soll Konflikte zwischen Staaten klären.

Termin für Verfahrensbeginn ausstehend

Die Ukraine wird in ihrem Vorgehen vor dem UNO-Gericht von 32 westlichen Verbündeten unterstützt. Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht bekannt.

Prozesse vor dem Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen. Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes sind bindend – aber er hat keine Machtmittel, sie auch durchzusetzen.

Erst am Mittwoch hatte derselbe Gerichtshof eine andere Klage der Ukraine gegen Russland aus dem Jahre 2017 in den meisten Punkten abgewiesen und Russland vom Vorwurf der Terrorismusfinanzierung in der Ostukraine freigesprochen.