Tierschutzgesetz: Strenge Regeln für Schutzhundetraining

Bald wird es strengere Regeln für das Beiß- und Angriffstraining von Schutzhunden geben und der Qualzucht ein Ende gesetzt. Wie Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) heute bei einem Pressegespräch im Wiener TierQuartier berichtete, soll die Novelle zum Tierschutzgesetz im April in Kraft treten.

Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird zudem in Zukunft ein Sachkundenachweis erforderlich. Außerdem steht bald auch der Kauf von illegal gezüchteten Welpen unter Strafe.

Strengere Regeln für Schutzhunde

Die Bundesregierung hat sich nun auf neue Regeln zum besseren Schutz von Heimtieren geeinigt. Immer wieder habe es in der Vergangenheit gefährliche Angriffe von Hunden auf Menschen gegeben. Eine besondere Gefahr gehe dabei von jenen Hunden aus, die von ihren Halterinnen und Haltern absichtlich scharfgemacht werden.

Sowohl die Tiere als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Diese Regelung gilt österreichweit. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.

„Qualzuchtkommission“ wird eingerichtet

Mit der neuen Novelle soll auch der Qualzucht ein Ende gesetzt werden. Die Tiere aus einer solchen Zucht kämpfen oft mit schweren Gesundheitsproblemen wie zu kurzen Schnauzen, ständiger Atemnot oder kaputten Gelenken. „Wir richten eine Qualzuchtkommission ein“, kündigte Rauch an.

„Sie wird die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen. Denn bei der Qualzucht, das wissen wir, steckt der Teufel sehr im Detail.“ Diese Kommission mit eigener Geschäftsstelle wird auch Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.