Hund in einem Park
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Neues Tierschutzgesetz

Strengere Regeln für Hundehalter

Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes schärft die Bundesregierung die Regeln bei der Heimtierhaltung nach. Wer sich einen Hund zulegt, muss in Zukunft eine Ausbildung absolvieren. Das gilt auch für das Halten von exotischen Tieren. Deutlich strenger werden die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden, hieß es bei der Präsentation der Gesetzesnovelle am Samstag.

Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu gefährlichen Angriffen von Hunden auf Menschen. So sorgte etwa der Fall einer Joggerin, die im Oktober in Oberösterreich durch zahlreiche Hundebisse getötet wurde, für Aufsehen – und brachte die Regierung unter Zugzwang. Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) hatte damals noch ein komplettes Verbot für das Scharfmachen von Hunden in Aussicht gestellt. Dazu kommt es nun nicht – allerdings sollen die Regeln für solche Beiß- und Angriffstrainings deutlich verschärft werden.

„Wir haben in den vergangenen Monaten verschiedene Varianten diskutiert: ein komplettes Verbot des Beiß- und Angriffstrainings oder eine strenge Regulierung“, sagte Rauch bei der Präsentation der Novelle am Samstag. „Nach langen Diskussionen mit Expertinnen und Experten haben wir uns für sehr strenge Auflagen entschieden, unter denen der Schutzhundesport weiter möglich sein wird. Wir glauben, dass bei einem kompletten Verbot der Teil der Szene, wie es oft so ist, im Verborgenen weitergemacht hätte“, argumentierte der Minister. Laut Rauch soll die Novelle im April im Nationalrat behandelt werden.

Beißtraining: Prüfung von Hunden, Haltern und Trainern

Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist auch eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei zwölf Monaten. Die Wesensprüfungen finden bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt. „Nur wenige Hunde sind vom Charakter her überhaupt für eine Schutzhundeausbildung geeignet“, so Rauch.

Sachkundeausweis künftig verpflichtend

Bald wird es strengere Regeln im Tierschutzgesetz geben. Alle, die sich künftig einen Hund anschaffen wollen, müssen davor einen Kurs absolvieren. Wie Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag bei einem Pressegespräch im Wiener TierQuartier berichtete, soll die Novelle zum Tierschutzgesetz im April in Kraft treten.

Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt. Sie müssen außerdem einen Strafregisterauszug vorlegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichweit leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet.

Michael Takacs und Johannes Rauch
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Rauch holte sich für die Präsentation Bundespolizeidirektor Takacs an seine Seite

An Rauchs Seite stand bei der Präsentation Bundespolizeidirektor Michael Takacs. Er wies auf die Verantwortung der Halterinnen und Halter von Hunden hin. Es gehe um die „Verantwortung für ein Lebewesen, es geht aber auch um Verantwortung in unserer Gesellschaft“, so Takacs. Für die Ausbildung von Diensthunden gebe es bereits „ganz klare Regeln und ganz klare Richtlinien, und eine ständige Überprüfung der Qualität“. Laut dem Bundespolizeidirektor kommen mit der Novelle diese Anforderungen nun auch außerhalb der Polizei zum Tragen.

Hunde und exotische Tiere: Kurs als Voraussetzung

Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird in Zukunft ein Sachkundenachweis erforderlich. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss jetzt ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden.

Papagei vor einem Käfig
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Wer einen Papagei kaufen will, muss künftig ebenfalls einen Sachkundenachweis vorlegen

Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. In manchen Bundesländern, etwa in Wien, gibt es bereits theoretische Sachkundekurse, nun kommt der praktische Kurs hinzu.

Rauch kündigt „Qualzuchtkommission“ an

Mit der neuen Novelle soll auch der Qualzucht ein Ende gesetzt werden. Die Tiere aus einer solchen Zucht kämpfen oft mit schweren Gesundheitsproblemen wie zu kurzen Schnauzen, ständiger Atemnot und kaputten Gelenken. „Wir richten eine Qualzuchtkommission ein“, kündigte Rauch an. „Sie wird die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen. Denn bei der Qualzucht, das wissen wir, steckt der Teufel sehr im Detail.“

Die Kommission mit eigener Geschäftsstelle wird auch Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen. Auf dieser Grundlage können die Behörden künftig gegen Züchterinnen und Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen.

Mit der neuen Novelle soll auch weiter dem illegalen Welpenhandel der Kampf angesagt werden. Zukünftig wird nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch der Kauf unter Strafe gestellt sein. „Die Tiere werden unter wirklich unvorstellbaren Bedingungen gezüchtet“, sagte der Minister. „Der Erwerb solcher Tiere aus zwielichtigen Quellen – via Kofferraum, via Bestellung, auf Autobahnparkplätzen, im Internet – soll schlicht unterbunden werden, weil damit massives Tierleid verbunden ist.“

„Erster Schritt“ für Tierschützer, Hundeverband zufrieden

„Es ist gut, dass es nun strenge, aber auch praxistaugliche Regeln für die Ausbildung gibt. Es war mir wichtig, dass wir dabei die Diensthunde von Bundesheer und Polizei berücksichtigen und zugleich strenge, aber nachvollziehbare Regeln für jene schaffen, die mit ihrem Hund eine Schutzhundeausbildung machen wollen“, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme.

Tierschutzverbände zeigten sich am Samstag vorsichtig optimistisch und sprachen von einem „ersten Schritt“, dem allerdings noch weitere folgen müssten. Der größte heimische Dachverband der Hundezüchter und -halter, der Österreichische Kynologenverband, sprach bezüglich der Regeln zum Angriffs- und Beißtraining von einer „praktikablen Lösung“.

Dass das Beiß- und Angriffstraining nicht vollständig verboten wurde, freut auch die FPÖ. Sie verwies in einer Aussendung auf die eigenen Bemühungen. NEOS kündigte an, die Vorschläge genau zu prüfen. Bezüglich des Welpenhandels brauche es dringend eine „Informations- und Bildungskampagne“, so die Partei.