Pflegeheime verweigern Bewohnern assistierten Suizid

Mehrere Pflegeheimbetreiber sollen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern per Hausordnung untersagen, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen. Das hat die Volksanwaltschaft bei unangekündigten Visiten in Pflegeheimen entdeckt, berichtete das Nachrichtenmagazin „profil“ (Onlineausgabe) heute.

Volksanwalt Bernhard Achitz forderte die Heimbetreiber dazu auf, die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistierten Suizids „zu akzeptieren“.

Betreiber drohten mit Kündigung

Die Kontrollorgane fanden laut „profil“ bei ihren unangekündigten Visiten in Pflegeheimen in den Heimordnungen mehrerer Betreiber einen Passus, der es den Bewohnerinnen und Bewohnern untersagt, im Heim assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, wie aus einem Schriftsatz des Menschenrechtsbeirates der Volksanwaltschaft hervorgeht.

Die betroffenen Betreiber drohten ihren Klienten mit Kündigung des Heimvertrages, sollten sie bei Vorbereitungen zur Sterbehilfe erwischt werden. Einige Heimträger dürften ihrem Personal auch untersagt haben, dass sie die Bewohnerinnen und Bewohner auf Anfrage über die rechtlichen Möglichkeiten beraten.

Um welche Heime es sich konkret handelt, bleibt in dem Dokument offen, laut „profil“ gibt es aber Indizien dafür, dass es sich um konfessionelle Einrichtungen handeln könnte.

Gesetz erlaubt Inanspruchnahme

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber „profil“ forderte Volksanwalt Achitz die Heimbetreiber auf, „die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistierten Suizids aus Respekt vor der freien Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner zu akzeptieren“.

Er werde „die Träger der Alten- und Pflegeheime informieren, in denen wir bei der Präventiven Menschenrechtskontrolle Probleme festgestellt haben“.

Laut Gesetz können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind Aufklärungsgespräche mit Ärztinnen und Ärzten verpflichtend.