Karmasin: Berufungsverhandlung am OGH am 6. März

Ende Mai 2023 ist Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts wurde sie freigesprochen.

Ob es dabei bleibt, steht in vier Wochen fest. Am 6. März behandelt der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtsmittel, die gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen eingebracht wurden.

Wie OGH-Sprecher Frederick Lendl nun der APA mitteilte, wird in einer öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschieden. Dafür wurde angesichts des zu erwartenden Medieninteresses der Große Saal im Justizpalast reserviert.