Deutsches Gericht: AfD-Jugend „gesichert extremistisch“

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der rechtspopulistischen Parlamentspartei AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln heute veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen. Bisher hatte der Verfassungsschutz die Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.

„Gegen die Prinzipien der Demokratie“

Die Jugendorganisation vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Der Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine zentrale Vorstellung der JA und damit ein Verstoß gegen die Menschenwürde, erläutert das Gericht nun in der 70-seitigen Beschlussbegründung. Der Verdachtsfall habe sich zur Gewissheit verdichtet. „Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation.“ Die JA handle auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie.

Das Urteil zeigt aus Sicht der deutschen Innenministerin Nancy Faeser (SPD), dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren.