ERH kritisiert Qualitätsunterschiede bei Praktika

Eine heute veröffentlichte Analyse des Europäischen Rechnungshofes (ERH) warnt vor großen Qualitätsunterschieden bei Praktika in der EU: Angefangen bei der Definition des Praktikums über die Anforderungen bis zur Bezahlung unterscheiden sich die Bedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten je nach Mitgliedsland stark.

In 16 EU-Ländern, darunter in Österreich, gibt es laut der Analyse keine gesetzliche Definition, was ein Praktikum ausmacht. Auch die (rechtlich unverbindlichen) EU-Leitlinien von 2014, die qualitative Anforderungen für Praktika vorgeben, würden immer noch sehr unterschiedlich beachtet. Die Prüfer warnen daher vor möglicherweise ungleichen Chancen auf einen Praktikumsplatz je nach Heimatland.

Die EU-Leitlinien würden zudem nicht klären, ob und unter welchen Bedingungen Praktikanten als Arbeitnehmer gelten. Das habe auch EU-rechtliche Folgen, da Praktikanten nur dann durch die EU-Rechtsvorschriften über Arbeitnehmerrechte geschützt seien.

In Österreich unterliegen Praktika auf dem freien Markt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, für Praktika im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gelten spezifische Vorschriften. Für diese Praktika habe Österreich als einer von nur zwei Mitgliedsstaaten die Qualitätsstandards gemäß der Empfehlung des Rats von 2014 vollständig umgesetzt.