Einigung auf bessere Rechte für Arbeiter von Onlinediensten

Wer über eine Onlineplattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellter oder Essenslieferant arbeitet, soll in der EU künftig mehr Rechte bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich gestern darauf, dass Betroffene besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden sollen, wie das EU-Parlament mitteilte. Auch die belgische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte einen Deal.

Wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen, wird den neuen Regeln zufolge angenommen, dass die Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind. Die Beweispflicht liege bei den Plattformen – sie müssten beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht, so das Parlament. Nach Angaben der EU-Staaten können Beschäftigte etwa besseren Zugang zu Bezahlung bei Krankheit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Einkommensunterstützung erhalten.

40 Millionen Menschen sind Plattformarbeiter

Nach Angaben der Chefverhandlerin des EU-Parlaments, Elisabetta Gualmini, arbeiten bis zu 40 Millionen Menschen in Europa als Plattformarbeiter.

Bereits im Dezember hatten sich die EU-Unterhändler auf die neuen Regeln verständigt. Kurz vor Weihnachten musste die damalige spanische EU-Ratspräsidentschaft aber mitteilen, dass der Deal geplatzt war.

Im Jänner hatte Belgien die regelmäßig wechselnde Präsidentschaft übernommen und nun erneut eine Einigung ausgehandelt. Diese muss noch offiziell grünes Licht vom Europaparlament und den EU-Staaten bekommen – an diesem Schritt war das Vorhaben im Dezember gescheitert.