Deutscher Bundestag nach Wahlwiederholung einen Sitz kleiner

Die Teilwiederholung der deutschen Bundestagswahl in Berlin führt zu einer Verkleinerung des Parlaments um einen Sitz, den bisher die FDP innegehabt hat.

Dem Bundestag gehören künftig noch 735 Abgeordnete an, darunter nur noch 91 der FDP, wie die Bundeswahlleiterin in der Nacht auf heute bekannt gab. Für die anderen Parteien bleibt die Zahl der Sitze unter dem Strich unverändert.

Allerdings verlieren im Vergleich zu 2021 neben den Freidemokraten auch die Grünen 0,1 Prozentpunkte. CDU und AfD erhalten jeweils 0,1 Prozentpunkte mehr.

Wiederholung in 445 Wahlbezirken

Die Wiederholung war vom deutschen Verfassungsgericht angeordnet worden, weil es 2021 teilweise chaotische Zustände in zahlreichen Wahllokalen der Hauptstadt gegeben hatte.

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts musste deshalb in 455 der 2.256 Berliner Wahlbezirke neu gewählt werden. Die Beteiligung an der Wahlwiederholung war erwartungsgemäß dürftig.

Die Teilwiederholung hatte einige Besonderheiten. Die Parteien durften keine neuen Kandidaten aufstellen, der Stimmzettel hatte so auszusehen wie 2021. Das führte beispielsweise dazu, dass formell die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann erneut antrat, die derzeit in Untersuchungshaft sitzt, weil sie im Dezember 2022 bei einer großangelegten Razzia festgenommen wurde.

Tatsächlich konnte sie ihr Ergebnis von 2021 minimal verbessern und kam im Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf auf 5,5 Prozent der Stimmen, um 0,2 Prozentpunkte mehr als vor zweieinhalb Jahren.