Bundesadler im Parlament
ORF.at/Roland Winkler
„29. September“

Totschnig heizt Debatte über Wahltermin an

Wiederholt werden Gerüchte über eine vorgezogene Nationalratswahl von der ÖVP zurückgewiesen. „Der Plan“ sei, im Herbst zu wählen, heißt es dann gern. Als Erster sprach Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) nun – eher beiläufig – von einem konkreten Termin: Gewählt werde am 29. September, sagte er im ORF.

SPÖ, FPÖ und NEOS könnte es nicht schnell genug gehen mit der Nationalratswahl. Kaum eine Gelegenheit wird ausgespart, um einen vorgezogenen Urnengang zu fordern. Und spätestens seit Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vor zwei Wochen in Wels seinen „Österreich-Plan“ vorgestellt hat, wurde erneut über baldige Wahlen spekuliert. Zudem scheinen Teile der ÖVP eine Zusammenlegung mit der EU-Wahl am 9. Juni zu bevorzugen. Hintergrund dürfte hier die EU-Wahl selbst sein: Die ÖVP könnte vermuten, dass starke Einbußen bei der EU-Wahl auch im Bund Folgen haben könnten.

ÖVP und Grüne nannten jedenfalls bisher den Herbst als Zieldatum, sie wollen offiziell also die Legislaturperiode von fünf Jahren komplettieren. Damit wäre sie erst die zweite Koalition, die die gesamte Amtsperiode schafft. Seit 2007 die Gesetzgebungsperiode von vier auf fünf Jahre verlängert wurde, blieb nur die nachfolgende Regierung unter Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) die vollen fünf Jahre im Amt.

Totschnig nennt 29. September als NR-Wahltermin

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hat in der Sendung „Hohes Haus“ den 29. September als Termin für die Nationalratswahl genannt. Auf die Frage zur Schweinehaltung auf Vollspaltböden sprach er von einer Einigung in dieser Legislaturperiode, also „bis zur Wahl am 29. September“.

Totschnig nannte am Sonntag im ORF-Parlamentsmagazin „Hohes Haus“ erstmals einen konkreten Termin. Man werde das Problem der Vollspaltenböden noch in dieser Legislaturperiode lösen, so Totschnig, „das heißt bis zur Wahl am 29. September“.

Und er wiederholte: „Und ich bin zuversichtlich, dass das in den nächsten Monaten, wie gesagt, bis vor der Wahl am 29. September erfolgreich abgeschlossen werden kann.“ Von der ÖVP hieß es dazu laut „Kurier“: Der Plan sei weiterhin, im Herbst zu wählen, und da sei der 29. September der wahrscheinlichste Termin. Das müsse aber noch beschlossen werden.

Offene Vorhaben

Abgesehen von der Vollspaltencausa hat die Regierung offenbar noch etliche Vorhaben für die verbleibenden Monate, wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in der „Presse am Sonntag“ sagte. Geplant sei ein Bauprogramm, um die Arbeitsplätze in der Branche zu unterstützen und gleichzeitig den ökologischen und sozialen Wohnbau voranzubringen, um nicht „eineinhalb Jahre eine große Flaute und Kündigungswellen“ zu haben.

Sorgen, dass die Befürworter von vorgezogenen Neuwahlen in der ÖVP durch das Heraufbeschwören inhaltlicher Differenzen die Koalition noch zum Platzen bringen könnten, macht sich Kogler laut Interview nicht. „Irgendwelche finsteren Hinterzimmertaktiken interessieren mich weniger. Ich will etwas gemeinsam weiterbringen.“

Fristen vor Wahl

Vor einem Vorziehen der Wahl hatten Fachleute ohnehin gewarnt. Der langjährige Abteilungsleiter für Wahlangelegenheiten im Innenministerium, Robert Stein, hatte wiederholt auf etliche Unwägbarkeiten hingewiesen, speziell bei einer Zusammenlegung von EU- und Nationalratswahl. Schon das korrekte Ausfüllen verschiedener Stimmzettel stelle eine Herausforderung dar, ganz zu schweigen vom logistisch kaum zu stemmenden Aufwand.

Auch würden inzwischen die Fristen schon knapp. Spätestens 82 Tage vor der Wahl muss diese angekündigt werden. Will man am Tag der EU-Wahl auch den Nationalrat wählen lassen, so wäre der späteste Stichtag der 19. März. Wählt Österreich am 29. September (so wie übrigens auch 2019 schon), so liegt der Stichtag am 9. Juli.

Der Lauf der Dinge

Davor ist ein Antrag auf Auflösung des Nationalrats nötig, der gewöhnlich nur mit Stimmen der Regierungsparteien möglich ist. Dieser Antrag ist in einer Nationalratssitzung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen, und dieser diskutiert den Gesetzesantrag, bevor er wieder zurück in eine weitere Nationalratssitzung kommt, wo darüber abstimmt wird. Notfalls kann der Ausschussbeschluss auch mit einer Fristsetzung umgangen und der Antrag noch am Tag der Einbringung vom Plenum abgesegnet werden.

Dann kommt der Antrag in den Bundesrat, danach unterschreibt das Gesetz der Bundespräsident, und es wird veröffentlicht. Erst dann kann die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss das Datum der Wahl festlegen und veröffentlichen. Nun werden die Wahlbehörden besetzt. Sprengelwahlleiter, Beisitzer und Vertrauensleute ausgewählt.

Ab dem Stichtag werden Unterstützungserklärungen auf den Gemeindeämtern bestätigt. Unterschreiben darf sie, wer am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen ist. Unterstützungserklärungen sammeln müssen all jene Parteien, die für ihre Kandidatur nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können.