GB-Ausschuss: Ruanda-Gesetz unvereinbar mit Menschenrechten

Der britische Gesetzesentwurf zum Asylpakt mit Ruanda ist nach Ansicht eines Parlamentsausschusses nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Das geht aus einem Bericht des gemeinsamen Menschenrechtsausschusses des Unterhauses und des Oberhauses hervor, der heute veröffentlicht wurde.

Ein Sprecher des britischen Innenministeriums verteidigte das Gesetzesvorhaben hingegen, wie die Nachrichtenagentur PA meldete.

Die konservative Regierung von Premierminister Rishi Sunak will mit der „Asylum and Immigration Bill“ ihren vom obersten Gericht für rechtswidrig erklärten Asylpakt mit Ruanda retten. Zu dem Gesetzesentwurf, der vom Unterhaus mit Regierungsmehrheit abgesegnet wurde, sollte noch heute mit detaillierten Beratungen im Oberhaus begonnen werden.

Um Geflüchtete abzuschrecken, will London irregulär eingereiste Ankömmlinge künftig ohne Prüfung ihres Asylantrags und ungeachtet ihrer Herkunft in das ostafrikanische Land schicken. Sie sollen dort um Schutz ersuchen – eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen.

Der britische Supreme Court hatte jedoch Bedenken wegen des ruandischen Asylverfahrens geltend gemacht und den Plan Mitte November für rechtswidrig erklärt.

Einladung zu Gesetzesbruch

Mit dem Gesetzesentwurf soll Ruanda zum sicheren Drittland erklärt und so Klagen wegen der allgemeinen Menschenrechtssituation in dem Land vor britischen Gerichten ein Riegel vorgeschoben werden.

Doch dieses Vorgehen sei „fundamental unvereinbar“ mit den Menschenrechtsverpflichtungen Großbritanniens und riskiere den Ruf des Landes als Wahrer der Menschenrechte international zu beschädigen, warnte der Ausschuss.

Konkret bemängelten die Parlamentarier, der Gesetzesentwurf sei inkompatibel mit dem Recht auf eine wirksame Beschwerde aus Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Zudem lade das geplante Gesetz dazu ein, internationales Recht zu brechen, indem es Ministern freistelle, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordnete vorläufige Maßnahmen zu missachten.