Grundlage für Nutzung russischer Gelder gelegt

Die EU hat die Grundlage für die Nutzung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine geschaffen. Wie der Rat der Mitgliedsstaaten mitteilte, wurden heute zwei Gesetzestexte dafür angenommen. Sie regeln unter anderem, dass außerordentliche Erträge aus der Verwahrung der Zentralbank künftig gesondert aufbewahrt werden müssen.

In einem zweiten Schritt ist dann geplant, Erträge für den Wiederaufbau der von Russland angegriffenen Ukraine bereitzustellen. Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 200 Milliarden der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen. Die Ukraine-Fazilität soll bis Ende 2027 Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro ermöglichen.