WKStA darf sichergestellte Daten aus Kanzleramt auswerten

Das Bundeskanzleramt muss E-Mail-Postfächer, elektronische Dokumente und persönlich zugeordnete Laufwerke von Personal, das unter der Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (ÖVP) in Abteilungen wie der Pressestelle und in Kabinetten tätig war, herausgeben. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, wie der „Standard“ gestern berichtet.

Der Hergang des Falles: Bei der Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt im Herbst 2021 hatten die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) festgestellt, dass die Beschuldigten ihre E-Mail-Postfächer vielfach gelöscht hatten.

Die Lösung fanden die Ermittler in der Rekonstruktion der Kommunikation über Ex-Kollegen. Gegen die entsprechende Sicherstellungsanordnung, die Dutzende Mitarbeiter betraf, setzte sich das Kanzleramt zur Wehr. Argumentiert wurde etwa mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dass die Maßnahmen der Ermittler nicht unverhältnismäßig waren. Jene Mitarbeiterin des Kabinetts von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die gegen die Datensicherstellung Beschwerde eingelegt hatte, sei aber über diese zu spät informiert worden.

Paralleles Entsiegelungsverfahren

Bei der Entscheidung des OLG handelt es sich aber nur um einen Etappenerfolg. Denn parallel laufe am Landesgericht noch ein Entsiegelungsverfahren, wie das Ö1-Mittagsjournal berichtete.

Die Finanzprokuratur hatte nämlich bereits im Vorjahr die Daten mit dem Argument versiegeln lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich besonders geschütztes nachrichtendienstliches Material in den E-Mails befinden könnte. Wann dieses Verfahren abgeschlossen sein wird, ist nicht absehbar.