Brachland: Kommission setzt Zugeständnisse für Bauern durch

Die EU-Kommission setzt trotz Uneinigkeit unter den Mitgliedsstaaten Zugeständnisse an Landwirtinnen und Landwirte durch. Brüssel entschied im Alleingang über eine Ausnahme von Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen, wie aus einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt heute hervorgeht. Die Regelung soll durch eine Mindestvorgabe für den Anbau von Zwischenfrüchten ersetzt werden.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirtinnen und Landwirte vier Prozent ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung abzusichern.

Ausnahme wird verlängert, Ersatzvorgabe entschärft

Die Ausnahme soll nun verlängert werden, Brüssel führt allerdings eine weniger strikte Ersatzvorgabe ein. Landwirtinnen und Landwirte erfüllen demzufolge die Vorgabe, wenn sie „einen Mindestanteil von vier Prozent ihrer Anbauflächen für nicht produktive Flächen und Merkmale“ nutzen, hieß es in der aktuellen Veröffentlichung.

Dazu gehören neben brachliegenden Flächen auch der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wie Linsen, Erbsen und Bohnen sowie Zwischenfrüchten.

In mehreren europäischen Ländern gehen Landwirtinnen und Landwirte seit Wochen gegen die Agrarpolitik ihrer Regierungen und Vorgaben aus Brüssel auf die Straße. Frankreichs Regierung stellte den Bäuerinnen und Bauern daraufhin unter anderem Ausnahmen von den EU-Umweltauflagen in Aussicht.