COFAG-U-Ausschauss: Erster Zwist über Aktenlieferungen

Im COFAG-U-Ausschuss gibt es den ersten Disput über nicht gelieferte Akten. Die Grünen hatten Unterlagen von zwei Immobilien aus dem Umfeld Rene Benkos angefordert, vom Finanzministerium aber nicht bekommen.

Fraktionsführerin Nina Tomaselli bezeichnete das gegenüber dem Ö1-Morgenjournal heute als „dreist“. Im Finanzministerium machte man schwammige Formulierungen dafür verantwortlich, betonte aber, dass es leicht sei, durch ergänzende Beweisverlangen „exakt jene Unterlagen zu erhalten, die eigentlich gewollt sind“.

Tomaselli ortet „schwindlige Hotelkonstruktionen“

Bei den Akten, die die Grünen aus dem ÖVP-geführten Finanzministerium wollten, handelt es sich um zwei Immobilien, bei denen laut Medienberichten gerade steuerliche Prüfungen laufen – das „Chalet N“ und das Schlosshotel Igls.

Tomaselli ortete hier „schwindlige Hotelkonstruktionen, die zu schwindligen Steuerkonstruktionen werden könnten“, und warf dem Ministerium ein „Wohlfühlprogramm bei Benkos Steuerangelegenheiten“ vor.

Das „Chalet N“, eine Luxusunterkunft in Lech, sei offiziell als Hotel geführt worden. „Wir können aber durch Akten belegen, dass Benko wohl selbst sein bester Gast ist.“ Deshalb sei es „dreist, dass den Abgeordneten der Blick in die Akten verwehrt wird“. Mit „Taschenspielertricks“ werde Aufklärung im U-Ausschuss verhindert.

Ministerium: Villa und Chalet nicht Benko zuzurechnen

Laut Tomaselli begründete das Finanzministerium die Nichtherausgabe damit, dass sowohl Villa als auch Chalet nicht Benko zuzurechnen seien. „Gleichzeitig schreiben sie, die Laura Privatstiftung gehöre schon zu Benko. Schlosshotel und Chalet gehören zur Laura Privatstiftung“, sagte die Abgeordnete.

Im Finanzministerium betonte man auf APA-Anfrage, dass die Unterlagen nicht von dem gestellten Beweisverlangen umfasst seien. Man lege aber jeder Aktenlieferung bzw. Nichtlieferung ein Übermittlungsschreiben bei, in dem die Gründe für eine Lieferung bzw. Nichtlieferung beschrieben werden, „wodurch es dem Untersuchungsausschuss auch relativ einfach möglich gemacht wird, ergänzende Beweisverlangen zu stellen, um exakt jene Unterlagen zu erhalten, die auch ‚eigentlich gewollt‘ sind“.