„Rot-blauer“ U-Ausschuss: Keine Akten zu FPÖ-Finanzaffäre

Die ÖVP ist im von ihr eingesetzten U-Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ mit ihrem Wunsch nach Aktenlieferung zur steirischen FPÖ-Finanzaffäre beim Justizministerium abgeblitzt. Diese Akten hätten nämlich „ausschließlich Handlungen von Landes- und Gemeindeorganen“ zum Gegenstand, wie es in einem der APA vorliegenden Schreiben an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) heißt. Damit seien sie nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst.

Die ÖVP begehrte von dem vom grünen Koalitionspartner geführten Ressort Akten und Unterlagen zu den Ermittlungen zur Finanzaffäre der FPÖ Steiermark. ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger zeigte sich heute verärgert. Das Kontrollrecht werde man sich nicht wegnehmen lassen. Er wirft Zadic vor, die Aufklärungsarbeit des Parlaments in dem U-Ausschuss zu behindern.

Weil der Untersuchungsgegenstand hinsichtlich staatsanwaltlichem Handeln aber explizit auf mit der SPÖ oder der FPÖ verbundene, der Bundesvollziehung zurechnende Personengruppen beschränkt ist, holte sich die Partei eine Abfuhr, wie die Begründung in dem Schreiben sinngemäß lautet.

„Verfassungsrechtlich problematisch“

Zudem sieht das Ressort die begehrte Aktenlieferung, die sich auf den fünften Punkt des Einsetzungsverlangens bezieht, „verfassungsrechtlich problematisch“. Nämlich die Frage, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen etwa durch die Covid-Finanzierungsagentur (COFAG) „aus unsachlichen Gründen“ bevorzugt behandelt worden sind.

Dazu seien beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit zwei Anträge anhängig, die sich auch mit dieser Frage befassen. Daher sehe man sich im Hinblick auf die angeforderten Akten und Unterlagen veranlasst, „die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten“, wie es in dem Schreiben an Sobotka heißt.