Tschechiens Präsident unterschrieb Atomendlagergesetz

Der tschechische Präsident Petr Pavel hat mit seiner Unterschrift ein Gesetz über die Verfahren bei Planung, Bau und Betrieb eines künftigen Atommüllendlagers in Kraft gesetzt. Das gab das Präsidialamt heute bekannt.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Regierung allein über den endgültigen Standort für das Endlager entscheiden kann – ohne erneut die Zustimmung des Parlaments einholen zu müssen.

In der engeren Auswahl sind derzeit vier Orte, die allesamt nicht mehr als 200 Kilometer von den Grenzen zu Österreich und zu Bayern entfernt sind. Die bisherigen Pläne sehen vor, hoch radioaktive Abfälle in einem neu zu errichtenden Bergwerk in einer Tiefe von rund 500 Metern unter der Erde zu lagern.

Das Gesetz verweist daher in weiten Teilen auf das bestehende Bergrecht. Jährlich fallen in Tschechien rund 80 bis 100 Tonnen solchen Atommülls an. Den größten Teil davon machen abgebrannte Brennelemente aus den beiden Atomkraftwerken Temelin und Dukovany aus.

Kein Vetorecht für betroffene Gemeinden

Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Gemeinden eine Stellungnahme abgeben dürfen. Anders als zum Beispiel in Finnland haben sie indes kein Vetorecht. Ein solches hatte die Plattform gegen ein Tiefenlager gefordert, in der sich mehr als 50 Gemeinden und Verbände engagieren.

Die Standortentscheidung soll bis 2030 fallen und das Endlager spätestens bis 2065 entstehen. Die Kosten werden auf knapp vier Milliarden Euro geschätzt. Tschechiens liberalkonservative Regierung unter Ministerpräsident Petr Fiala will die Atomkraft stark ausbauen und in den nächsten Jahrzehnten bis zu vier neue Reaktorblöcke errichten lassen. Die Pläne sorgten in Österreich für scharfe Kritik.