Regeln für mehr Rechte von Plattformarbeitern blockiert

Eine geplante EU-Richtlinie für mehr Rechte von Plattformarbeiterinnen und -arbeitern ist auch im zweiten Anlauf im Rat der EU-Mitgliedsstaaten gescheitert. Die nötige qualifizierte Mehrheit kam nicht zustande, teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft gestern auf dem Kurznachrichtendienst X (Twitter) mit. Die Botschafterinnen und Botschafter der 27 EU-Staaten hätten grünes Licht geben sollen, nachdem man vor gut einer Woche mit dem EU-Parlament einen Kompromiss gefunden hatte.

Im Dezember gab es bereits schon einmal eine Einigung mit dem Europaparlament, die dann von einer Gruppe von Ländern rund um Frankreich blockiert wurde. Jüngst hatte laut Medienberichten auch das FDP-geführte Finanzministerium in Berlin Vorbehalte angemeldet und auf eine Enthaltung Deutschlands gedrängt.

Regeln sollten Scheinselbstständigkeiten eindämmen

Bekannte Beispiele für Plattformarbeiter sind Essenslieferanten, Taxifahrer und Hausangestellte, die über Onlineplattformen vermittelt werden. Die neuen EU-Regeln sollten Scheinselbstständigkeit in der Branche eindämmen.

Die Richtlinie legt eine Liste von Kriterien fest, die von den EU-Staaten noch jeweils erweitert werden könnte. Wenn zwei dieser Kriterien bei einem Arbeitsverhältnis vorliegen, soll die Beweislast umgedreht werden, und das Unternehmen müsste darlegen, warum es sich nicht um Scheinselbstständigkeit handelt. Könnte es das nicht, würde das Arbeitsverhältnis als Festanstellung betrachtet werden mit entsprechenden Rechten.

Die Unternehmen würden auch gezwungen offenzulegen, inwiefern Algorithmen im Tagesgeschäft Entscheidungen übernehmen. Bestimmte Entscheidungen wie zum Beispiel darüber, ob jemand entlassen wird, automatisiert zu treffen, würden zudem verboten.