Rafah-Offensive: UNO-Gericht weist Eilantrag ab

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hat einen Eilantrag Südafrikas auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer von Israel in der Stadt Rafah im südlichen Gazastreifen geplanten Militäroffensive abgelehnt. Die gefährliche Situation in dem Ort voller Flüchtlinge verlange „die unverzügliche und wirksame Umsetzung der Aufforderungen des Gerichts“, die dieses Ende Jänner erlassen hatte, teilte der Gerichtshof gestern an seinem Sitz in Den Haag mit.

Diese Aufforderungen hätten Geltung für den gesamten Gazastreifen, einschließlich Rafah. „Ein Erlass zusätzlicher Maßnahmen ist nicht erforderlich“, hielt das Gericht fest.

Klare Auflagen des Gerichts

Die Richter hatten Israel im Jänner aufgetragen, einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern und alles in seiner Macht Stehende zu tun, um das Leben der Palästinenser zu schützen. Israel muss demnach auch mehr humanitäre Hilfe zulassen. Dabei handelte es sich um eine Vorentscheidung in dem Verfahren, das Südafrika gegen Israel vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen angestrengt hatte. Südafrika wirft Israel die Verletzung der Völkermordkonvention vor. Israel weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Nachdem Israel vor Kurzem eine Militäroffensive in Rafah angekündigt hatte, stellte Südafrika Anfang der Woche einen Eilantrag. Das Weltgericht solle die Rechtmäßigkeit dieser Operation prüfen und klären, ob diese nicht gegen die Anordnung von Ende Jänner verstoße.

In Rafah unmittelbar an der ägyptischen Grenze drängen sich auf engstem Raum 1,3 Millionen Menschen zusammen. Israel beteuert, vor Beginn einer Militäroffensive die Menschen in Sicherheit bringen zu wollen. Die Vereinten Nationen haben für den Fall einer solchen Offensive vor einer humanitären Katastrophe größten Ausmaßes gewarnt.