Finanzministerium lehnt Teil von Hochschulpaket ab

Kommende Woche endet die Begutachtung für das umfassende Hochschulpaket. Als großer Brocken der Novelle gilt, dass die Lehramtsstudien verkürzt werden. Der Entwurf sieht aber auch kleinere Änderungen vor. So will das Wissenschaftsministerium etwa eine Kostengrenze für Bauprojekte der Universitäten anheben. Das Finanzministerium lehnt das allerdings ab.

Konkret geht es um Immobilienprojekte der Universitäten. Grundsätzlich wird zwischen Uni und Wissenschaftsministerium vereinbart, ob Gebäude saniert, um- bzw. neu gebaut oder angemietet werden. Übersteigt ein vom Bund finanziertes Projekt aber Einmalkosten in Höhe von zehn Millionen Euro bzw. Mietkosten von jährlich 600.000 Euro, muss zuerst der Finanzminister konsultiert werden.

Ministerium will Projekte sicherstellen

Das Wissenschaftsministerium unter ÖVP-Minister Martin Polaschek will diese Betragsgrenzen von zehn auf 15 Millionen Euro und von 600.000 auf 900.000 anheben. Gegenüber ORF.at verweist das Ressort darauf, dass seit 2018 der Baukostenindex (Wohnhaus- und Siedlungsbau) um 26,8 Prozent gestiegen sei, während die Betragsgrenzen im selben Zeitraum unverändert blieben.

Die vorgeschlagene Anhebung der Betragsgrenzen berücksichtigt laut Ministerium sowohl die bereits aufgelaufenen Steigerungen der Baukosten als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen. Man wolle damit „eine effiziente Bearbeitung universitärer Immobilienprojekte für die kommenden Jahre sicherstellen“.

Finanzministerium: „Praktisch keine Auswirkungen“

Wird der Plan so umgesetzt, wird das Finanzministerium bei Projekten unter 15 Millionen Euro nicht mehr mitbefasst. In seiner aktuellen Stellungnahme lehnt das Ressort von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die geplante Erhöhung ab. Begründet wurde das Nein zum Vorschlag des Wissenschaftsministeriums nicht.

Auf ORF.at-Nachfrage heißt es nun aus dem Ministerium, dass das Argument der gestiegenen Preise in den vergangenen Jahren zwar nachvollziehbar sei. Doch eine Anhebung der Betragsgrenzen hätte derzeit „praktisch keine Auswirkungen“.

Selbst bei einer Erhöhung der Betragsgrenzen würde das Investitionsvolumen der meisten universitären Immobilienprojekte darüber liegen. Bedeutet: Das Bildungsministerium müsste auch weiterhin das Einvernehmen mit dem Finanzminister suchen. Mit Planungsstand März 2023 gebe es lediglich ein bis zwei Projekte, die über der geplanten Anhebung liegen.