Weisungsrat bestätigte Weisung zu Klimaaktivistin

Der Weisungsrat hat die erteilte Weisung des Justizministeriums zur Haftfrage im Ermittlungsverfahren gegen eine Klimaaktivistin bestätigt. Das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervor. Die Weisung hatte im Dezember für einen Streit zwischen der ÖVP und den Grünen gesorgt.

Bei der Weisung ging es um eine mögliche Verhängung der U-Haft für eine Klimaaktivistin. Nachdem ein Antrag der Anklagebehörde auf Verhängung der U-Haft vom Gericht abgewiesen worden war, wollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einreichen. Der Staatsanwaltschaft wurde aber eine Weisung erteilt, vom Einbringen einer Beschwerde Abstand zu nehmen.

Nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums war die Entscheidung des Gerichts rechtlich zutreffend. Eine Beschwerde sei nicht erfolgversprechend. Die Weisung erregte die Gemüter. Die ÖVP warf Zadic eine „ideologisch motivierte Intervention“ vor, die Justizministerin der ÖVP einen „Angriff auf Justiz“.

„Zu erwartende Erfolglosigkeit“

FPÖ-Mandatar Harald Stefan wollte in einer parlamentarischen Anfrage mehr über die Weisung wissen. Die Beantwortung durch Zadic liegt nun vor. Darin betonte sie abermals, dass die Weisung nicht von der Ressortspitze stammt, wie mehrmals suggeriert wurde, sondern von der zuständigen Fachabteilung „(formell) im Namen der Bundesministerin für Justiz“.

Der Weisungsrat wurde aufgrund der Dringlichkeit erst im Nachhinein mit dem Fall befasst. Zadic betonte in ihrer Anfragebeantwortung gleich an zwei Stellen, dass das Gremium „ausdrücklich die Legitimität der erteilten Weisung mit Blick auf die zu erwartende Erfolglosigkeit der zunächst in Aussicht genommenen Beschwerde“ bestätigte.

Der Weisungsrat habe ebenso festgehalten, dass eine abschließende Klärung der gegenständlich relevanten Rechtsfragen durch das Beschwerdegericht realistischerweise nicht zu erwarten war. Der Weisungsrat wird bei jenen Fällen zugezogen, in denen eine Weisung an die Staatsanwaltschaften erteilt werden soll, und bei Fällen von besonderem öffentlichen Interesse.